FAQs: Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie die FAQs zum Anmeldeverfahren
Im Studienführer (Alle Infos auf einen Blick!) Ihres Faches finden Sie Hinweise zu Noten/Bewertungen, Anerkennung/Nachtragung von Leistungen, Krankmeldung, zu den Anmeldeverfahren (Lehrveranstaltungen, Bachelorarbeit), Zuständigkeiten usw. im FB Kultur für Sie zusammengefasst. Im Studienführer finden Sie außerdem Modulübersichten, Formulare und Merkblätter usw.
BA-Studierende:
Wo finde ich Informationen und Ansprechpartner meines Faches?
Im Studienführer Ihres Faches haben Sie alle Infos auf einen Blick! Sie finden dort Hinweise zu Noten/Bewertungen, Anerkennung/Nachtragung von Leistungen, Krankmeldung, zu den Anmeldeverfahren (Lehrveranstaltungen, Bachelorarbeit), Zuständigkeiten usw. im FB Kultur. Alles in einer Datei für Sie zusammengefasst. Im Studienführer finden Sie außerdem Modulübersichten, Formulare und Merkblätter usw.
Welche Anmeldephasen gelten für den FB Kultur und warum muss ich mich daran halten?
Informationen zu den Anmeldephasen finden Sie unter https://www.stine.uni-hamburg.de/ (Service - Anmeldephasen)
An-/Abmeldungen bzw. Ummeldungen müssen während der An-/Abmeldephasen (1. und 2. Phase) vorgenommen werden. Das geht auf die im Prüfungsrecht vorgesehene Mitwirkungspflicht des Studierenden sowie auf Beschluss des Präsidiums zurück.
Das heißt: die Anmeldung zur einer Lehrveranstaltung ist am Ende der An/Abmeldephasen endgültig und verbindlich.
Wie melde ich mich in STiNE zu Veranstaltungen im FB Kultur an?
Der Leitfaden für Anmeldungen zu Veranstaltungen in STiNE zeigt Ihnen wie Sie sich korrekt zu Veranstaltungen des FB Kulturs anmelden.
Muss ich bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen bzw. Blockveranstaltungen etwas Besonderes beachten?
JA. Bei diesen Veranstaltungen ist die Anmeldung in STiNE nur während der 1. Anmeldephase möglich. Zusätzliche Hinweise zum besonderen Anmeldeverfahren finden Sie direkt unter der Veranstaltung, im Leitfaden für Anmeldungen zu Veranstaltungen sowie in Ihrem Studienführer:
Die Anmeldung (Vormerkung) in STiNE ist nur während der 1. Anmeldephase möglich.
- Bitte melden Sie sich in STiNE an. Damit haben Sie sich für die Teilnahme an der Veranstaltung vorgemerkt (Status schwebend).
- Erscheinen Sie persönlich zur ersten Veranstaltungssitzung! Auch wenn Sie sich vorher nicht in STiNE angemeldet haben, es könnten noch Plätze vorhanden sein! Ihr/e Dozent/in entscheidet dann über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung.
- Tragen Sie sich dann bitte in die STiNE-Anmeldeliste vom Studienbüro ein und füllen Sie sie korrekt aus! Ihr Eintrag in diese Anmeldeliste ist Ihre STiNE-Anmeldung zur Veranstaltung. Nur mit der Angabe über die Anzahl der LP sowie die Modulzuordnung können Sie in STiNE angemeldet und als Teilnehmer akzeptiert werden!
Erscheinen Sie nicht in der ersten Veranstaltungssitzung, signalisieren Sie dadurch, dass Sie auf die Veranstaltung verzichtet haben. - Wenn Sie die Veranstaltung doch nicht mehr besuchen können/möchten, dann geben Sie Ihrer/m Dozenten/in bis zum Ende der Abmeldephase Bescheid, damit Sie von der STiNE-Anmeldeliste gestrichen werden. Ansonsten haben Sie sich nicht ordnungsgemäß und fristgerecht abgemeldet und verlieren möglicherweise einen Prüfungsversuch.
NUR wer auf der Anmeldeliste steht, kann in STiNE zur Veranstaltung angemeldet und akzeptiert werden!
Einige Veranstaltungen tauchen mehrfach mit verschiedenen Leistungspunkten (LP) im STiNE-Vorlesungsverzeichnis auf. Ist das richtig?
Ja. Einige Veranstaltungen werden in mehreren Veranstaltungsvarianten angeboten. Z.B.:
LV-Nr. 56-600 (2LP)
LV-Nr. 56-600 (4LP)
LV-Nr. 56-600 (6LP).
Das bedeutet:
a) Sie entscheiden sich für eine Veranstaltung bzw. Veranstaltungsvariante mit den entsprechenden Leistungspunkten, die Sie erreichen möchten und
b) melden sich zu der gewünschten Veranstaltung bzw. Veranstaltungsvariante an.
Mehrfache bzw. wiederholte Anmeldungen führen zu einer endgültigen Abmeldung.
Unsere Prüfungsordnung und FSBen wurden angepasst und optimiert, daher kann es vorkommen, dass unterschiedliche Studierende unterschiedliche Leistungspunkte belegen müssen. Es kann auch vorkommen, dass die Veranstaltung sowohl einem Modul als auch dem Freien Wahlbereich zugeordnet werden kann. Daher bieten wir unterschiedliche Leistungspunkte, damit Sie viel Flexibilität haben.
Kann ich mich jeweils zu verschiedenen Leistungspunktevarianten derselben Veranstaltung anmelden?
Leider NEIN, auch wenn dies rein technisch nicht ausgeschlossen ist. Das heißt: Sie müssen sich für eine Veranstaltung bzw. für eine Veranstaltungsvariante mit dem entsprechenden Leistungspunkten (im für Sie passenden Bereich) entscheiden.
WICHTIG: Am Ende der Anmeldephasen werden die Anmeldelisten abgeglichen. Wer sich doppelt angemeldet hat, wird aufgrund der widersprüchlichen Anmeldungen von den Veranstaltungen endgültig abgemeldet. Eine Neuanmeldung ist leider nicht mehr möglich.
Was passiert, wenn ich an einer Veranstaltung teilnehme, aber nicht in STiNE angemeldet bin?
Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung nicht anmelden bzw. abmelden können oder sonstige Probleme haben, dann melden Sie sich innerhalb der Anmeldefristen beim Studienbüro (per Mail, Support-Anfrage oder persönlich).
Wenn Sie nicht fristgerecht reagieren, dann sind Sie
a) nicht teilnahmeberechtigt (wenn Sie sich nicht angemeldet haben) und dürfen keine Prüfungen/Leistungen absolvieren;
b) zur Teilnahme verpflichtet (wenn Sie sich nicht rechtizeitig abgemeldet haben) und müssen die vorgesehen Prüfungen/Leistungen absolvieren.
Es besteht Anmeldepflicht in STiNE - wie der Prüfungsausschuss verbindlich beschlossen und kommuniziert hat (Scheine ersetzen die Anmeldung in STiNE nicht; Absprachen mit Dozenten haben keine Gültigkeit).
Mit der Anmeldepflicht in STiNE haben Sie auch mehr Sicherheit und Transparenz. Sie behalten den überblick über Ihr Leistungskonto und können Ihr Studium besser planen.
Ich habe mich zu einer Veranstaltung mit 2LP (zum Beispiel) angemeldet. Kann ich das später ändern und mehr LP belegen ?
Sie können Änderungen (Abmeldung, Neuanmeldung, Änderung der Leistungspunkte-Variante) AUSCHIESSLICH während der Anmeldephasen vornehmen.
Nach den Anmeldephasen können Sie an Ihren Anmeldungen nur etwas ändern, wenn ein Härtefall vorliegt. Ein Härtefall liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen oder vergleichbar schwerwiegenden Gründen, die Sie selbst nicht zu vertreten haben bzw. besonderen persönlichen Umständen nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen können.
Härtefallanträge müssen schriftlich (nicht per Mail) an die Prüfungsauschussvorsitzende gestellt werden. Aus dem begründeten schriftlichen Antrag muss hervorgehen, dass Ihre Situation ein Fall außergewöhnlicher Härte darstellt. Fügen Sie dem Antrag die notwendigen Belege, die Ihre Begründung bestätigen, bei.
Diese sind rechtliche Vorgaben, die das Studiebüro umsetzen muss! Kommen Sie zu uns, falls Sie Fragen haben. Wir beraten Sie gerne.
Was ist der Optionalbereich?
Der Optionalbereich macht neben dem Haupt- und Nebenfach 25% des Bachelorstudiums aus. Er gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich (30 LP) und dem fachüberschreitenden Curricularbereich Studium Generale (15 LP).
Den genauen Aufbau der Bereiche entnehmen Sie bitte der entsprechenden Modulbeschreibung in Teil II Ihrer Fachspezifischen Bestimmung (FSB): Teil II b „Optionalbereich/Fachspezifischer Wahlbereich“ oder auch in komprimierter Form in Ihrer Modulübersicht zu finden: https://www.fbkultur.uni-hamburg.de/studium/ba-studiengaenge.html
Diese Curricularstruktur gilt für BA-Studierende, die Ihr Studium ab dem WiSe 16/17 aufnehmen (Volkskunde/Kulturkunde ab WiSe 13/14).
BA-Studierende, die ihr Studium vor dem WiSe 16/17 augenommen haben, müssen neben dem Haupt- und Nebenfach einen ABK-Bereich (27 LP) sowie einen freien Wahlbereich (18 LP) absolvieren. Diese entsprechen im LP-Umfang dem neuen Optionalbereich.
Was ist der Wahlbereich Kultur?
Der Wahlbereich Kultur, gekennzeichnet im Vorlesungsverzeichnis mit dem Kürzel WB-KULTUR, bietet allen BA-Studierenden am Fachbereich Kultur ein Veranstaltungsangebot aus allen sieben Fächern:
Ethnologie
Historische Musikwissenschaft
Klassische Archäologie
Kunstgeschichte
Systematische Musikwissenschaft
Volkskunde/Kulturanthropologie
Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie
Der Einblick in andere Fachinhalte und besonders in die verschiedenen Theorie-geleiteten Zugänge und Methoden der Nachbarfächer bietet Interessierten die Möglichkeit, das eigene Fachprofil mittels passender Angebote zu schärfen und zu ergänzen.
Wählbar sind die Veranstaltungen für:
- Hauptfach-Studierende am Fachbereich Kultur ab WiSe 07/08 bis 15/16 im Freien Wahlbereich (statt des bisherigen FWB FB Kultur)
- Hauptfach-Studierende am Fachbereich Kultur ab 16/17 innerhalb des Fachspezifischen Wahlbereichs
- Abweichend: Hauptfach-Studierende der Volkskunde/Kulturanthropologie ab WiSe 13/14 im Studium Generale (statt des bisherigen Zusatzangebots SG)
Nebenfachstudierende am Fachbereich Kultur, die im Hauptfach an einem anderen Fachbereich studieren, können Veranstaltungen aus dem Wahlbereich Kultur als freiwillige Zusatzleistung belegen. Eine eventuelle Anerkennung im Rahmen des Hauptfachstudiums muss mit dem dortigen Studienbüro geklärt werden.
Wenn ich mein Bachelorstudium vor dem WiSe 2012/13 aufgenommen habe, wird mein STiNE-Konto noch repariert bzw. vervollständigt ODER muss ich Scheine in STiNE nachtragen lassen?
Sie müssen keine Konto-Reparatur oder Nachtragungen von Scheinen, die Sie bis zum SoSe 12 gesammelt haben, in Stine machen lassen. Erst wenn Sie sich zur Bachelor-Arbeit anmelden möchten, füllen Sie bitte die für Sie gültige Studienverlaufstabelle aus und lassen Sie diese bitte von der Fachberatung Ihres Faches abzeichnen.
Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit mit in die Beratung zu nehmen (auch im oben genannten Link vorhanden).
Sind alle nötigen Unterschriften auf den Formularen, können Sie diese in der Prüfungsabteilung einreichen.
Mehr Infos dazu finden Sie in Ihren Studienführer.
Ich beziehe Ausbildungsförderung und muss für meinen weiteren Erhalt eine Leistungsbescheinigung vorweisen oder benötige eine Bestätigung über das vorraussichtliche Ende meines Studiums von meiner Ausbildungsstätte. Zu wem muss ich?
Bitte gehen Sie mit dem entsprechenden Antrag/Formblatt von Ihrer Förderungsstätte zunächst zu Ihrem Studienfachberater, damit dort die nötigen Angaben bestätigt werden können. Ist der Antrag von Ihrer Studienfachberatung bestätigt, können Sie sich den unterzeichneten Antrag in der Prüfungsabteilung abstempeln lassen.