Promotion
Alle Informationen zur Promotion (Neuanmeldung oder Anmeldung nach dem Wintersemster 2010/2011) finden Sie unter http://www.gwiss.uni-hamburg.de/Promotion.html.
Informationen für Promovenden nach der Promotionsordnung des Fachbereichs Kulturwissenschaften vom 22. April 1981:
(Relevant für Personen, die bereits vor dem 02.10.2010, also spätestens zum Wintersemester 2010/2011, für ein Promotionsstudium im Fachbereich Kulturwissenschaften an der Universität Hamburg immatrikuliert waren oder in einem Beschäftigungsverhältnis an der Universität Hamburg standen.)
Informationen für die Anmeldung zur Promotion nach der Promotionsordnung des Fachbereichs Kulturwissenschaften
Bevor Sie den Antrag auf Zulassung und Ihre Arbeit in der Prüfungsabteilung des Fachbereichs Kulturwissenschaften einreichen, müssen die Voraussetzungen für die Übergangsregelung nach §20 PromO Fak GW für eine Promotion nach der ("alten") Promotionsordnung des Fachbereichs Kulturwissenschaften vom 22. April 1981 geprüft werden, dies ist obligatorisch für die Anmeldung. Einen entsprechenden Antrag reichen Sie bitte im Promotionsbüro der Fakultät ein: http://www.gwiss.uni-hamburg.de/Promotion.html. (Im unteren Bereich der Seite finden Sie einen Musterantrag). Bedenken Sie bitte für Ihre Zeitplanung, dass der Promotionsausschuss der Fakultät, in dem der Antrag geprüft wird, lediglich ein Mal im Monat, meist in der letzten Monatswoche, tagt. Nach der Sitzung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die Sie bitte zur Anmeldung mitbringen.
Promotionsordnung des Fachbereichs Kulturwissenschaften
Nach erfolgreicher Disputation:
Informationen zur Veröffentlichung einer Dissertation
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Prüfungsabteilung gerne zur Verfügung.