Praktikum
Während des Bachelorstudiums muss ein Praktikum absolviert werden, welches dem Erwerb fachnaher bzw. fachbereichsnaher berufspraktischer Erfahrung dienen soll. Das Praktikum muss mit einem achtseitigen Bericht abgeschlossen werden.
FSB16/17
Das Praktikum im Umfang von 6 Leistungspunkten darf die Mindestdauer von 3 Wochen und 120 Arbeitsstunden nicht unterschreiten. Die Anerkennung eines Teilzeitpraktikums ist möglich, wenn mindestens 120 Arbeitsstunden geleistet wurden.
FSB12/13
Das Praktikum im Umfang von 5 Leistungspunkten darf die Mindestdauer von 4 Wochen und 160 Arbeitsstunden nicht unterschreiten. Die Anerkennung eines Teilzeitpraktikums ist möglich, wenn mindestens 160 Arbeitsstunden geleistet wurden.
Anerkennung
Für die Anerkennung Ihres Pflichtpraktikums müssen Sie Ihren Praktikumsbericht einreichen und einen Nachweis des Praktikumsgebers über das abgeleistete Praktikum (Praktikumsbestätigung, Zeugnis) bei der Studienfachberatung der Systematischen Musikwissenschaft vorlegen. Mehr Informationen hierzu finden Sie unter „Downloads“ (Info Praktikumsbericht)
Downloads
Bestätigung über ein Pflichtpraktikum FSB 16/17 (zur Vorlage beim Praktikumsgeber)
Bestätigung über ein Pflichtpraktikum FSB 12/13 (zur Vorlage beim Praktikumsgeber)