FAQ: Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich das gesuchte Thema? -> Nutzen Sie bitte die Schlagwortsuche!
Die Suche nach Schlagworten in den FAQ funktioniert am einfachsten über die Tastenkombination STRG+F (Windows) bzw. Cmd+F (Mac). Vorher bitte auf den Button „Alles einblenden“ klicken.
Beispiel:
Sie sind erkrankt und können darum an einer Klausur nicht teilnehmen.
Probieren Sie z. B. die Schlagworte "Krankmeldung" oder "Klausur" aus!
Abschlussprüfung
Wo und wie melde ich mich zum Abschlussmodul und zur Abschlussprüfung an?
Sie können sich nicht selber über STiNE zum Abschlussmodul anmelden.
Falls im Rahmen Ihres Abschlussmoduls aber der Besuch eines Kolloquiums vorgesehen ist, melden Sie sich bitte unter der Überschrift ABSCHLUSSMODUL in Ihrer STiNE-Anmeldemaske direkt zur jeweiligen Veranstaltung an.
Die Zulassung zur Bachelorprüfung/Masterprüfung sowie die Anmeldung zum Abschlussmodul setzen den Abschluss bestimmter Module bzw. Bereiche voraus.
Welche das sind, können Sie Ihren Fachspezifischen Bestimmungen bzw. Ihrer Checkliste zum Abschlussmodul entnehmen.
Zuständig für das Anmeldeverfahren zur Bachelorprüfung/Masterprüfung ist die Prüfungsabteilung. Bitte melden Sie sich dort in einem ersten Schritt per Mail, wenn Sie sich zur Prüfung anmelden wollen.
In der Checkliste zum Abschlussmodul finden Sie die einzelnen Schritte des Anmeldeverfahrens sowie wichtige Informationen rund um die Abschlussprüfung schon einmal erläutert.
Wichtige Infos für BA-Studierende:
- Im BA Klassische Archäologie gibt es ggf. fachinterne zentrale Termine für die Themenfindung und die Anmeldung der BA-Arbeit. Infos dazu erhalten Sie auf der Website des Instituts für Archäologie und Kulturgeschichte des antiken Mittelmeerraumes bzw. bei der Fachberatung.
- Falls Sie sich direkt im Anschluss an den BA für ein MA-Studium bewerben möchten, sollten Sie im Voraus die Dauer des BA-Abschlussverfahrens einkalkulieren und sich entsprechend früh anmelden. Hierzu kann Sie die Prüfungsabteilung beraten.
Ich gehöre zur alten MA-Kohorte und meine Leistungen sind nicht in STINE. Wie melde ich mich zum Abschluss an?
Wenn Ihre Leistungen nicht in STiNE sind, da Sie zum Zeitpunkt des Einstiegs der Master in STiNE bereits "scheinfrei" waren, dann melden Sie sich bitte bei der Prüfungsabteilung. Wir senden Ihnen die Formulare zur Anmeldung dann zu.
Wo finde ich Informationen zum Abschlussmodul?
In der Checkliste zum Abschlussmodul finden Sie die einzelnen Schritte des Anmeldeverfahrens sowie wichtige Informationen rund um die Abschlussprüfung erläutert.
Die Checkliste zum Abschlussmodul finden Sie für Ihren jeweiligen Studiengang auf der Seite "Studiengänge":
https://www.kulturwissenschaften.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge.html
Bei weiteren Fragen Zum Abschlussmodul oder zur Abschlussprüfung können Sie sich gerne an die Prüfungsabteilung wenden.
Wie lange muss ich immatrikuliert bleiben?
Nach erfolgreichem Ablegen der Abschlussprüfung bleiben Sie noch immatrikuliert, bis die Gesamtnote von der Prüfungsabteilung an das Campus Center übermittelt wurde. Das Campus Center wird Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Studium abschließen (d.h. zum 31.03. oder 30.09.), exmatrikulieren. Wenn Sie sich vorher exmatrikulieren wollen, finden Sie die Vorgehensweise auf den Seiten des Campus Centers.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Feststellung Ihrer Gesamtnote immatrikuliert bleiben müssen!
Anerkennungen
Wie kann ich mir Leistungen anerkennen lassen (z. B. aus meinem vorherigen Studiengang/einer anderen Universität/aus dem Auslandssemester/Sprachkurse)?
Über die Anerkennung von Studien-/Prüfungsleistungen, die Sie z. B. an anderen Universitäten, in anderen Studiengängen, in externen Institutionen oder im Ausland erbracht haben, entscheidet der Prüfungsausschussvorsitz. Dies gilt auch für Leistungen, die für den Curricularbereich Studium Generale anerkannt werden sollen. Eine Anerkennung erfolgt im Einklang mit § 8 der RPO.
Legen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung zusammen mit Ihrem Leistungsnachweis Ihrer Studienfachberatung vor, damit die inhaltliche Äquivalenz zu den Modulteilleistungen/Wahlbereichen/zum Studium Generale gemäß der fachspezifischen Bestimmungen Ihres Studiengangs überprüft werden kann. Ist die Fachberatung der Meinung, dass Sie mit Ihren erbrachten Leistungen die Qualifikationsziele laut Modulbeschreibung erreicht haben, kann sie dem Prüfungsausschuss die Anerkennung empfehlen. Reichen Sie den Antrag (unterzeichnet von der Fachberatung, im Original - also nicht als Scan!) und den entsprechenden Scheinnachweis in der Prüfungsabteilung ein.
Sollte die Leistung in STiNE erfasst sein, benötigen Sie keinen weiteren Nachweis/Schein - vermerken Sie dies dann bitte auf dem Anerkennungsformular.
Verwenden Sie das Formular „Anerkennung auswärtiger Leistungen“ unter „Allgemeine Formulare und Vorlagen“.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, hilft vielleicht unser Tutorial "Leistungen anerkennen lassen" weiter.
Sonderfall: Anerkennungen von während des aktuellen Studiums im Ausland erbrachten Leistungen
Zusätzlich zum oben beschriebenen Ablauf kommt beim Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen (egal ob Auslandssemester/Auslandspraktikum/Grabungen/Exkursionen/Sprachkurse/Summerschools/Feldforschungen etc.) ein weiterer Schritt hinzu.
Hier müssen Sie die anzuerkennenden Leistungen zusätzlich in einem Online-Formular in STiNE erfassen, bevor Sie das oben genannte Formular „Antrag auf Anerkennung“ in der Prüfungsabteilung einreichen. Das Online-Formular in STiNE dient statistischen Zwecken, zu deren Erfassung die Universität Hamburg gesetzlich verpflichtet ist.
Das Online-Formular finden Sie in STiNE unter → Studium → Anträge → Fak. Gewiss – Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes.
Sie erhalten dann eine Antragsnummer (AN-…….), die Sie bitte vor der Abgabe des „Antrags auf Anerkennung“ in der Prüfungsabteilung an der auf dem Antrag vorgesehenen Stelle eintragen.
Bitte beachten Sie: Ohne die Angabe dieser Nummer kann Ihr Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen nicht bearbeitet werden!
Wann genau gilt dieses zusätzliche Verfahren?
Dieses zusätzliche Verfahren gilt nur für solche Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben, während Sie schon in Ihrem aktuellen Studiengang an der Universität Hamburg immatrikuliert waren.
Es gilt außerdem nur für alle im Ausland erbrachten Leistungen, deren Anerkennung Sie ab dem 1.4.2017 in der Prüfungsabteilung beantragen.
Sollten Sie bereits vor dem 1.4.2017 solche Leistungen anerkannt bekommen haben, wird die Prüfungsabteilung Sie bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung dazu auffordern, nachträglich ein entsprechendes Papier-Formular zur statistischen Erhebung auszufüllen.
Wie kann ich meine Berufserfahrung und meine berufsbezogenen Praktika für mein Studium anerkennen lassen?
Über die Anerkennung von Berufserfahrungen und berufsbezogenen Praktika, die Sie im Rahmen Ihres Studiums an der Universität Hamburg, an einer anderen Hochschule, Fachhochschule, vor einem Studiengangwechsel, im Ausland oder in einer fachnahen beruflichen Ausbildung erbracht haben, entscheidet der Prüfungsausschussvorsitz.
Legen Sie Ihren Antrag auf Anerkennung zusammen mit dem Nachweis Ihres Praktikumsgebers und ggf. einem Bericht Ihrer Studienfachberatung vor, damit die inhaltliche Äquivalenz überprüft werden kann. Wird Ihr Anerkennungsantrag seitens der Studienfachberatung befürwortet, begründet und unterzeichnet diese den Antrag und Sie reichen ihn im Original zusammen mit dem Praktikumsnachweis und ggf. Bericht (in Kopie) in der Prüfungsabteilung ein.
Verwenden Sie (auch in den MA-Studiengängen) Ihr fachspezifisches Formular „Anerkennung von berufsfeldbezogenen Praktika“ unter
https://www.kulturwissenschaften.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge.html
Sonderfall: Anerkennungen von während des aktuellen Studiums im Ausland erbrachten Leistungen
Zusätzlich zum oben beschriebenen Ablauf kommt beim Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen (egal ob Auslandssemester/Auslandspraktikum/Grabungen/Exkursionen/Sprachkurse/Summerschools/Feldforschungen etc.) ein weiterer Schritt hinzu.
Hier müssen Sie die anzuerkennenden Leistungen zusätzlich in einem Online-Formular in STiNE erfassen, bevor Sie das oben genannte Formular „Antrag auf Anerkennung“ in der Prüfungsabteilung einreichen. Das Online-Formular in STiNE dient statistischen Zwecken, zu deren Erfassung die Universität Hamburg gesetzlich verpflichtet ist.
Das Online-Formular finden Sie in STiNE unter → Studium → Anträge → Fak. Gewiss – Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes.
Sie erhalten dann eine Antragsnummer (AN-…….), die Sie bitte vor der Abgabe des „Antrags auf Anerkennung“ in der Prüfungsabteilung an der auf dem Antrag vorgesehenen Stelle eintragen.
Bitte beachten Sie: Ohne die Angabe dieser Nummer kann Ihr Antrag auf Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen nicht bearbeitet werden!
Wann genau gilt dieses zusätzliche Verfahren?
Dieses zusätzliche Verfahren gilt nur für solche Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben, während Sie schon in Ihrem aktuellen Studiengang an der Universität Hamburg immatrikuliert waren.
Es gilt außerdem nur für alle im Ausland erbrachten Leistungen, deren Anerkennung Sie ab dem 1.4.2017 in der Prüfungsabteilung beantragen.
Sollten Sie bereits vor dem 1.4.2017 solche Leistungen anerkannt bekommen haben, wird die Prüfungsabteilung Sie bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung dazu auffordern, nachträglich ein entsprechendes Papier-Formular zur statistischen Erhebung auszufüllen.
Gibt es allgemeingültige Regeln und Grundsätze zur Anerkennung von Leistungen?
Anerkennung und Anrechnung sind zentral für Mobilität und Durchlässigkeit. Darum gibt es dafür Leitlinien, die für alle Hochschulen gültig sind.
Das digitale Infoportal des Projekts MODUS ("Mobilität und Durchlässigkeit stärken") der Hochschulrektorenkonferenz vermittelt Studierenden und Studieninteressierten ein erstes Verständnis für ihre Möglichkeiten und wichtige Rahmenbedingungen der Prozesse:
Beratungsmöglichkeiten an der Uni Hamburg
Ich starte gerade ins Studium (BA, BA-NF, MA). Wo finde ich Beratungsangebote?
Am Beginn des Studiums steht für alle Studienanfänger:innen die „Orientierungseinheit“ (OE).
Hier treffen Sie sich in der Woche vor Vorlesungsbeginn in Ihrem Institut mit den anderen Erstsemestern Ihres Fachs und mit Ihren OE-Tutor:innen. Die Tutor:innen sind Studierende Ihres Fachs aus höheren Fachsemestern. Themen sind (u.a.):
- Kennenlernen der Kommilliton:innen und Lehrenden
- Aufbau und Verlauf des Studiums
- Organisation des Studiums und Umgang mit STiNE
- Orientierung an der Uni und Hinweise auf weiterführende
Beratungsangebote
Auch die zentrale Infoseite für Erstsmester der Universität Hamburg ist sehr empfehlenswert.
Ich habe Fragen zu meinem Studienfach. Wer kann mir helfen?
Bei inhaltlichen Fragen zu Ihrem Fach/Ihrem Institut kann Ihnen am besten die Fachberatung weiterhelfen.
Sie finden hier Hilfe sowohl im Bachelor-Hauptfach und -Nebenfach als auch im Master.
Eine schnelle Übersicht über Ihren Studienaufbau bietet Ihnen Ihre Modulübersicht. Sie finden sie unter Ihrem jeweiligen Studiengang.
Es fällt mir schwer, Hausarbeiten zu verfassen. Wo bekomme ich Hilfe zum Thema "Wissenschaftliches Schreiben"?
Zunächst einmal können Sie natürlich jederzeit Ihre Fachberatung oder die Lehrpersonen Ihres Instituts ansprechen, wenn Sie Schwierigkeiten beim Schreiben wissenschaftlicher Texte haben. Direkt im Fach weiß man am besten darüber Bescheid, wie die spezifischen Schreibkonventionen der eigenen Disziplin aussehen.
Die Universität Hamburg bietet aber mit ihrem Schreibzentrum im Rahmen von verschiedenen Beratungsformaten, Workshops und uniweiten Aktionen auch eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um das Thema „Wissenschaftliches Schreiben“ an.
Kann ich mich an der Uni HH psychologisch beraten lassen?
Die Universität Hamburg bietet verschiedene Beratungsformate an, die Studierenden in unterschiedlichen schwierigen Lebenslagen weiterhelfen können:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/beratung/beratungsangebote
Hilfe von Studierenden für Studierende gibt es bei der Studentischen TelefonSeelsorge.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich im Uni-Umfeld von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und/oder Gewalt betroffen bin?
Studierende können sexualisierte Belästigung, Diskriminierung und Gewalt durch andere Studierende, durch Lehrende oder andere Angestellte der Hochschule erfahren.
Die Universität Hamburg unterstützt betroffene Studierende, unter anderem durch die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung.
Wenden Sie sich für weitere Informationen an die Kontakt- und Beratungsstelle bei Sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt für Studierende.
Gibt es an der UHH Angebote zu Konfliktberatung und Mediation?
Das Projekt „Studentische Konfliktberatung und Mediation“ wurde von einer studentischen Gruppe initiiert, deren Mitglieder alle eine Ausbildung zur Mediatorin oder zum Mediator absolviert haben. Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung, bei dem die neutrale Mediator/-in, die selbst keinen Anteil am Konflikt hat, die Konfliktparteien begleitet und Lösungshilfen und Methoden vorschlägt, damit die Konfliktparteien zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen.
Für die Mitglieder der Universität Hamburg sind die Beratung und Mediations-Sitzungen kostenlos.
CC-Forum
Das Campus-Center stellt Ihnen mit dem Campus Center Forum (CC Forum) eine Plattform zur Verfügung, in der Sie gleich auf viele Ihrer Fragen Antworten finden können bzw. schnell und zielgerichtet Ihre eigene Frage stellen können.
Beratung von Studierenden für Studierende
Der Allgemeine Studierendenausschuss - kurz AStA - bietet ein umfangreiches Beratungsangebot an.
Bewerbungsinformationen
Ich möchte mein BA-Nebenfach wechseln. Was muss ich beachten?
- Ein Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Nebenfach ist in den meisten Fächern der Universität nur zum Wintersemester möglich, da Sie sich neu dafür bewerben müssen.
Informationen zur Online-Bewerbung für einen Nebenfach-Wechsel erhalten Sie beim Campus-Center. - Ein Wechsel in ein zulassungsfreies Nebenfach ist auch kurzfristig möglich, also kurz vor oder nach dem Start des Vorlesungsbeginns in einem Wintersemester.
Die Bewerbung für den Wechsel in ein zulassungsfreies Nebenfach läuft über ein Online-Formular.
Nähere Infos für die zulassungsfreien Nebenfächer am Fachbereich Kulturwissenschaften finden Sie auf unseren Infoseiten für Erstsemester im B.A.-Nebenfach.
In vielen Fällen können Leistungen aus einem alten Nebenfach im Bereich Studium Generale des Hauptfachs anerkannt werden. Dann müssen die dort bereits erworbenen Leistungspunkte nicht verfallen. Sprechen Sie hierfür bitte die Fachberatung Ihres Hauptfachs an.
Ich möchte mich im Haupt- oder Nebenfach in ein höheres Fachsemester bewerben. Was muss ich beachten?
Alle Informationen zur Bewerbung ins höhere Fachsemester erhalten Sie beim Campus-Center:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung/fachwechsel-ortswechsel/hoeheres-fachsemester.html
Eine inhaltliche Beratung, die benötigte Einstufungsbescheinigung sowie die Information, wie viele Studienplätze Ihr Zielfach im höheren Fachsemester anbietet, erhalten Sie bei der Fachberatung.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, an der Orientierungseinheit teilzunehmen, auch wenn Sie nicht ganz neu im „System Universität“ sind.
Sobald Sie offiziell eingeschrieben sind, lassen Sie bitte die inhaltliche Äquivalenz Ihrer früheren Leistungen zwecks Anerkennung überprüfen (Fachberatung). Die Anerkennung und Verbuchung in STiNE läuft für Bachelor-Studierende über die Studienkoordination, für Master-Studierende über die Prüfungsabteilung.
Die Fristen für meine Bewerbung auf einen Master-Studienplatz an der Uni HH laufen schon, aber mir liegt mein BA-Zeugnis noch nicht vor. Was kann ich tun?
Studierende, die ihr Bachelorzeugnis noch nicht erhalten haben, können sich trotzdem für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg einschreiben. Die Zulassung erfolgt dann allerdings unter der Auflage, das Abschlusszeugnis des Erststudiums spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind die Studierenden nur unter Vorbehalt für den Masterstudiengang eingeschrieben.
Das heißt:
1. Wenn Sie an der Universität Hamburg Ihr Bachelor-Studium absolvieren, MUSS die offizielle Abgabe der BA-Arbeit in der Prüfungsabteilung erfahrungsgemäß ca. drei Monate vor den oben genannten Fristen erfolgen, damit das Bachelorzeugnis rechtzeitig bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang erstellt werden kann:
Haben Sie das MA-Studium im Wintersemester (01.10.) gestartet, muss die BA-Arbeit ca. im Januar des ersten Master-Semesters eingereicht werden
Haben Sie das MA-Studium im Sommersemester (01.04.) gestartet, muss die BA-Arbeit ca. im Juli des ersten Master-Semesters eingereicht werden
Warum Sie die drei Monate unbedingt einplanen sollten? Weil...
- beide Gutachtende für die BA-Arbeit eine sechswöchige Bewertungszeit haben, um die BA-Arbeit zu korrigieren;
- möglicherweise noch andere Leistungen (aus dem Optionalbereich, ABK, Walbereich; Nebenfach) bewertet werden müssen;
- das Abschlusszeugnis erst erstellt werden kann, wenn alle BA-Leistungen (aus dem Haupt- und Nebenfach) der Prüfungsabteilung vorliegen.
2. Wenn Sie NICHT an der Universität Hamburg Ihr Bachelor-Studium absolviert haben, dann fragen Sie bitte an der Universität, an der Sie Ihr BA-Studium absolviert haben nach, was Sie beachten müssen, damit Ihr BA-Abschlusszeugnis spätestens zu den oben genannten Fristen fertig gestellt werden kann.
Mögliche Rechtsfolge bei Nichteinhaltung der Frist zur Nachreichung des Abschlusszeugnisses ist der Verlust Ihres Master-Studienplatzes, da Sie dann die nötigen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorweisen können.
Hier entlang für weitere Informationen zur Ein- und Umschreibung in einen Masterstudiengang.
Wer kann mir bei Fragen zur Bewerbung und zur Zulassung weiterhelfen?
Eine Bewerbung für einen der Bachelorstudiengänge ist nur zu einem Wintersemester möglich.
Bewerbungszeitraum: 01.06. bis 15.07.
Eine Bewerbung für einen der Masterstudiengänge ist generell zu einem Wintersemester möglich, in manchen Studiengängen auch zu einem Sommersemester. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten des Campuscenters.
Bewerbungszeitraum: Wintersemester 01.06. bis 15.07. / Sommersemester 01.12. eines Jahres bis 15.01. des Folgejahres
Die Bewerbung erfolgt online, Ansprechstelle für Fragen hierzu ist das Campuscenter.
Darüber hinaus steht Ihnen mit dem Campus-Center Forum eine Plattform zur Verfügung, in der Sie gleich auf viele Ihrer Fragen Antworten finden können bzw. schnell und zielgerichtet Ihre eigene Frage stellen können.
Inhaltliche Informationen zu den Studiengängen bekommen Sie bei den Fachberater:innen.
Fachbereichsübergreifende Studien und Ergänzungsfächer
Ich studiere das Ergänzungsfach Ethnologie (im BA Geographie). Was muss ich beachten?
Ihre Leistungen im Ergänzungsfach Ethnologie dokumentieren Sie anhand von Papierscheinen. Sie müssen sich also nicht in STiNE zu den Lehrveranstaltungen anmelden, sondern persönlich bei der Lehrperson.
Den Überblick über Ihre Leistungen behalten Sie mit der Bescheinigung Ergänzungsfach Ethnologie. Sie erkennen sofort, welche Lehrveranstaltungen Sie bereits belegt haben und welche Sie noch belegen müssen, um Ihre Module abzuschließen.
Nach Abschluss aller Module bestätigt die Studienfachberatung Ihnen auf der Bescheinigung Ergänzungsfach Ethnologie (PDF) das erfolgreiche Ergänzungsfach mit der errechneten Note.
Die Eintragung der bescheinigten Leistungen in STiNE erfolgt über das Studienbüro der Erdsystemwissenschaften. Dort legen Sie die von der Fachberatung der Ethnologie unterzeichnete Bescheinigung bitte vor.
Ich studiere das Ergänzungsfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (im BA Geographie). Was muss ich beachten?
Hier finden Sie die Vorgaben für die zu belegenden Veranstaltungen im Ergänzungsfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie.
Die Studienkoordination im Studienbüro Kulturwissenschaften meldet Sie zu den von Ihnen gewünschten Veranstaltungen des jeweiligen Semesters in STiNE an. Schreiben Sie dazu bitte während einer laufenden Anmeldephase eine Mail mit folgenden Informationen:
- Matrikelnummer
- Lehrveranstaltungsnummer
- Leistungspunkte-Version
Alle weiteren Fragen richten Sie bitte an die Fachberatung der Vor- und Frühgeschichtlichen Archäologie oder an das Studienbüro der Erdsystemwissenschaften.
Ich studiere Lateinamerikastudien und belege Veranstaltungen am FB Kultur. Was muss ich beachten?
Diese BA-Nebenfächer bzw. MA-Fächer werden ganz normal über STiNE verwaltet, Sie können sich also wie gewohnt in den STiNE-Anmeldephasen dazu anmelden. Bitte beachten Sie nur die besonderen Anmeldephasen sowie ggf. das besondere Anmeldeverfahren bei teilnahmebegrenzten LVen am Fachbereich Kulturwissenschaften. Informationen dazu finden Sie im Leitfaden zur Anmeldung.
Bei Fragen zur Studienstruktur und zum STiNE-Konto wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, das den Studiengang verwaltet:
Lateinamerikastudien: Studienbüro SLM
Bei Fragen zur Veranstaltungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Kulturwissenschaften.
Ich studiere Osteuropastudien und belege Veranstaltungen am FB Kultur. Was muss ich beachten?
Diese BA-Nebenfächer bzw. MA-Fächer werden ganz normal über STiNE verwaltet, Sie können sich also wie gewohnt in den STiNE-Anmeldephasen dazu anmelden. Bitte beachten Sie nur die besonderen Anmeldephasen sowie ggf. das besondere Anmeldeverfahren bei teilnahmebegrenzten LVen am Fachbereich Kulturwissenschaften. Informationen dazu finden Sie im Leitfaden zur Anmeldung.
Bei Fragen zur Studienstruktur und zum STiNE-Konto wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, das den Studiengang verwaltet:
Osteuropastudien: Studienbüro SLM
Bei Fragen zur Veranstaltungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Kulturwissenschaften.
Ich studiere Mittelalterstudien und belege Veranstaltungen am FB Kultur. Was muss ich beachten?
Diese BA-Nebenfächer bzw. MA-Fächer werden ganz normal über STiNE verwaltet, Sie können sich also wie gewohnt in den STiNE-Anmeldephasen dazu anmelden. Bitte beachten Sie nur die besonderen Anmeldephasen sowie ggf. das besondere Anmeldeverfahren bei teilnahmebegrenzten LVen am Fachbereich Kulturwissenschaften. Informationen dazu finden Sie im Leitfaden zur Anmeldung.
Bei Fragen zur Studienstruktur und zum STiNE-Konto wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, das den Studiengang verwaltet:
Mittelalterstudien: Studienbüro Geschichte
Bei Fragen zur Veranstaltungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Kulturwissenschaften.
Ich bin HamBord Studierende:r und belege Veranstaltungen am FB Kultur. Was muss ich beachten?
Diese BA-Nebenfächer bzw. MA-Fächer werden ganz normal über STiNE verwaltet, Sie können sich also wie gewohnt in den STiNE-Anmeldephasen dazu anmelden. Bitte beachten Sie nur die besonderen Anmeldephasen sowie ggf. das besondere Anmeldeverfahren bei teilnahmebegrenzten LVen am Fachbereich Kulturwissenschaften. Informationen dazu finden Sie im Leitfaden zur Anmeldung.
Bei Fragen zur Studienstruktur und zum STiNE-Konto wenden Sie sich bitte an das Studienbüro, das den Studiengang verwaltet:
HamBord: Studienbüro Geschichte
Bei Fragen zur Veranstaltungsanmeldung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro Kulturwissenschaften.
Prüfungsleistung
Ich bin krank und kann am Prüfungstermin nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
Grundsätzlich gilt: Der erste Prüfungstermin ist wahrzunehmen.
Wenn Sie wegen einer Erkrankung einen Prüfungstermin (z.B. Klausurtermin) nicht wahrnehmen, müssen Sie darum der Prüfungsabteilung unverzüglich Ihr/e Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Ausführung für Versicherte)/Attest zukommen lassen: „Der Grund für das Versäumnis ist glaubhaft zu machen, bei Krankheit durch ein ärztliches Attest“ – RPO, § 9 Absatz 2.
Bitte reichen Sie die Krankmeldung zusammen mit dem dafür vorgesehenen Formular zur Krankmeldung schnellstmöglich in der Prüfungsabteilung ein. Nur so verlieren Sie keinen Prüfungsversuch. Sie finden das Formular unter „Allgemeine Formulare und Vorlagen“.
Bei Hausarbeiten bzw. Prüfungsleistungen mit einem Bearbeitungszeitraum (und einer Abgabefrist), muss im Krankheitsfall vor Ablauf des Abgabetermins eine Verlängerung der Bearbeitungszeit bei der Lehrperson beantragt und genehmigt werden. In diesen Fällen setzen Sie sich bitte unbedingt mit Ihrer Lehrperson in Verbindung. Die Mitwirkung des Studienbüros ist nicht notwendig.
Bin ich dazu verpflichtet an Prüfungen teilzunehmen? Wie viele Wiederholungsversuche habe ich?
Laut Prüfungsausschuss-Beschluss sind Sie dazu verpflichtet, am 1. Prüfungstermin einer Veranstaltung teilzunehmen (soweit Sie sich durch Ihre Anmeldung in STiNE zur entsprechenden Leistungspunkte-Version zum Ablegen der Prüfung verpflichtet haben).
Sollten Sie beim 1. Prüfungstermin unentschuldigt fehlen, erhalten Sie eine „5,0“ bzw. ein „nicht bestanden“ und verlieren einen Ihrer Prüfungsversuche auf dem entsprechenden Modulbaustein.
- BA-Studierende nach den Ordnungen vor 16/17 (Empirische Kulturwissenschaft: vor 13/14) haben 4 Prüfungsversuche pro Modulbaustein
- BA-Studierende nach den Ordnungen ab 16/17 (Empirische Kulturwissenschaft: nach 13/14) haben 3 Prüfungsversuche pro Modulbaustein
- MA-Studierende nach den Ordnungen vor 20/21 haben 4 Prüfungsversuche pro Modulbaustein
- MA-Studierende nach den Ordnungen ab 20/21 haben 3 Prüfungsversuche pro Modulbaustein
Eventuell bietet die Lehrperson einen Wiederholungstermin im gleichen Semester an.
(ACHTUNG: das liegt im Ermessen der Lehrenden, Sie haben keinen Anspruch auf einen Wiederholungstermin im gleichen Semester!)
Auch wenn Sie beim 1. Prüfungstermin unentschuldigt gefehlt haben, sind Sie berechtigt, an diesem eventuellen Wiederholungstermin teilzunehmen. Er gilt dann als 2. Prüfungsversuch auf dem entsprechenden Modulbaustein.
Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, an diesem Wiederholungstermin teilzunehmen!
Wird kein Wiederholungstermin im gleichen Semester angeboten oder nehmen Sie nicht am Wiederholungstermin im gleichen Semester teil, melden Sie sich einfach in einem der Folgesemester zu einer neuen Veranstaltung auf dem entsprechenden Modulbaustein an. In aller Regel besteht in dieser Veranstaltung für Sie dann erneut die ganz normale Anwesenheitspflicht.
Der 1. Prüfungstermin in dieser Veranstaltung gilt dann für Sie als Ihr 2. Prüfungsversuch auf dem entsprechenden Modulbaustein.
Sonderfall: Wiederholungsprüfung Hausarbeit
Handelt es sich bei Ihrer Prüfung um eine Hausarbeit (bzw. um eine Prüfungsleistung mit einem Bearbeitungszeitraum und einer Abgabefrist), können Sie in begründeten Fällen individuell mit der Lehrperson eine Verlängerung von Abgabefristen vereinbaren. Bitte besprechen Sie das immer direkt mit den jeweiligen Lehrenden.
ACHTUNG: Sie haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf Fristverlängerungen!
Gewährt Ihnen die Lehrperson für eine nicht bestandene Hausarbeit einen Wiederholungsversuch, muss die Hausarbeit ein neues Thema zum Gegenstand haben.
Diese zweite Hausarbeit zählt dann ganz normal als 2. Prüfungsversuch auf dem jeweiligen Modulbaustein.
Wann sehe ich meine Noten/Bewertungen in STiNE?
Alle Noten bzw. Bewertungen (bestanden/nicht bestanden) werden von den Lehrenden in STiNE eingetragen. Dies setzt eine korrekte STiNE-Anmeldung zur entsprechenden Veranstaltung voraus. Die Prüfungsanmeldung findet am Fachbereich Kulturwissenschaften automatisch bei der Anmeldung zur LV in STiNE statt.
Wundern Sie sich nicht: aus technischen Gründen wird in STiNE jede Veranstaltung mit einer Prüfung versehen, auch wenn Sie in der von Ihnen gewählten LP-Variante nur unbenotete Studienleistungen erbringen müssen.
Erst wenn die Lehrperson die Note/die Bewertung in STiNE eingetragen und freigegeben hat, können Sie die Note in Ihrem STiNE-Account (unter „Prüfungsergebnisse“ oder unter „Teilleistungen“) sehen.
Was sind Täuschungsversuche bei schriftlichen Prüfungsleistungen und wie wird damit umgegangen?
Zum Thema Täuschungsversuche und dem Umgang damit gibt es eine Handreichung, die Sie unter diesem Link aufrufen können: Handreichung Täuschungsversuche für den Fachbereich Kulturwissenschaften.
Diese Handreichung versteht sich als Orientierungshilfe und Präzisierung der einschlägigen Regelungen in den Prüfungsordnungen (BA und MA) und Fachspezifischen Bestimmungen der einzelnen Fächer. Sie definiert Begrifflichkeiten wie "Plagiat" oder "Ghostwriting", benennt Tatbestände - inklusive der Nutzung von Chatbots wie ChatGPT und vergleichbaren KI-basierten
Schreibassistenzsystemen - und legt konkrete Sanktionen fest. Sie regelt verbindlich den Umgang mit Täuschungsversuchen für alle Mitglieder des Fachbereichs Kulturwissenschaften.
Prüfungsordnungen
Wo finde ich die rechtlichen Bestimmungen für mein Studium? Was bedeuten die Kürzel RPO und FSB?
Die Rahmenprüfungsordnung (RPO) und die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB) bilden die Rechtsgrundlage für Ihr Studium.
Ihr Studiengang gehört zum Fachbereich Kulturwissenschaften, und dieser wiederum gehört zur Fakultät für Geisteswissenschaften. Alle Studiengänge an der Fakultät für Geisteswissenschaften werden durch die RPO (BA und MA) der Fakultät geregelt. Darin ist zum Beispiel die Regelstudienzeit oder die Anzahl der Prüfungsversuche festgelegt.
Zusätzlich hat jeder Studiengang dann noch seine eigenen FSB. Die FSB beziehen sich auf die RPO und regeln deren Bestimmungen näher. Außerdem enthalten die FSB genaue Angaben zum Studienaufbau und zu den Inhalten des Studiums.
Was macht der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss ist für Ihre Zulassung zur Abschlussarbeit zuständig. Aber auch im Laufe Ihres Studiums kann es schon Berührungspunkte geben, z.B. bei der Genehmigung von Einzelfallanträgen, Härtefallanträgen und von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich oder bei der Anerkennung von externen Studienleistungen.
Alle diese Vorgänge werden jedoch über das Studienbüro abgewickelt, wenden Sie sich also bitte nie direkt an die Mitglieder des Prüfungsausschusses oder den Vorsitz, sondern immer erst einmal an das Studienbüro Kulturwissenschaften.
Was passiert, wenn ich die Regelstudienzeit überschreite?
Die Regelstudienzeit für den Bachelor beträgt 6 Semester, die für den Master 4 Semester.
Bitte beachten Sie: ausschlaggebend ist die Anzahl der Fachsemester, nicht die der Hochschulsemester! Die Regelstudienzeit erhöht sich durch eventuelle Teilzeit-Semester entsprechend (ein Fachsemester entspricht dabei zwei Hochschulsemestern.)
- Wenn Sie Ihre Regelstudienzeit überschreiten, müssen Sie innerhalb von zwei Semestern, also vor dem Ende des 8. Semesters (BA) bzw. des 6. Semesters (MA), an einer Studienfachberatung teilgenommen haben, wenn Sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zur Abschlussprüfung angemeldet sind (RPO § 3 Absatz 2). Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre Fachberatung.
Bringen Sie zum Termin der Studienfachberatung einen STiNE-Leistungskonto-Ausdruck und/oder die ausgefüllte Modulübersicht mit.
Geben Sie die schriftliche Bescheinigung über die Teilnahme, die Sie während der Beratung gemeinsam mit der Studienfachberatung ausfüllen, in der Prüfungsabteilung ab. Das entsprechende Formular liegt allen Fachberatungen vor.
Im Falle einer Verletzung dieser Regelung müsste durch die Prüfungsabteilung des Fachbereichs Kulturwissenschaften beim Campus-Center die Exmatrikulation angestoßen werden (HmbHG §42 Absatz 2 Punkt 7 und Rahmenprüfungsordnungen der Fakultät für Geisteswissenschaften § 3 Absatz 2).
Die Prüfungsabteilung erinnert regelmäßig gezielt per STiNE-Nachricht an den Besuch der Studienberatung mit dem Ziel, Exmatrikulationen unbedingt zu vermeiden. - Weitere mit Rechtsfolgen behaftete Regelungen zur Regelstudienzeit existieren nicht. Das Hamburgische Hochschulgesetz (HmbHG §42 Absatz 4) setzt zwar als nächste Marke die Überschreitung der doppelten Regelstudienzeit + 2 Semester (also 14 Semester BA, 10 Semester MA), nach denen in der Regel davon auszugehen sei, dass Studierende ihr Studium über einen längeren Zeitraum nicht betreiben und daher zu exmatrikulieren seien. Die Universität Hamburg wertet (mit Stand vom März 2017) aber die Rückmeldung ins Folgesemester grundsätzlich als Nachweis des Betreibens des Studiums i.S.v. § 42 Abs. 4 Satz 1 HmbHG.
Sie haben also nach Überschreitung dieser Semesterzahl keinerlei Rechtsfolgen zu erwarten, solange Sie sich einfach weiter zurückmelden.
Ich studiere noch im BA nach den FSB von 2007/2008. Wo finde ich die Infomaterialien für diese Kohorte?
Bitte sprechen Sie direkt das Studienbüro oder die Fachberatung an.
Die Prüfungsabteilung hilft Ihnen bei Fragen zur Anmeldung zum Bachelor- und Masterprüfungsverfahren weiter. Für die Masterstudiengänge auch bei Fragen zu STiNE-Anmeldungen und zum STiNE-Konto.
Die Studienkoordination hilft für die Bachelorstudiengänge bei Fragen zu den STiNE-Anmeldungen und zum STiNE-Konto.
Die Fachberatung hilft Ihnen bei inhaltlichen Fragen, z.B. bei der Erstellung eines individuellen Studienplans.
STiNE-Anmeldung
Muss ich mich in STINE zu Lehrveranstaltungen anmelden?
Ja, Sie müssen sich als BA- oder MA-Studierende:r unbedingt über STiNE zu Ihren Veranstaltungen anmelden. An- und Abmeldungen zu den Lehrveranstaltungen über STiNE sind verbindlich und nach Ablauf der An- bzw. Abmeldefristen nicht mehr möglich.
Die STiNE-Anmeldung ist Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der Lehrveranstaltung und (ggf.) am Prüfungstermin. Ohne Anmeldung können die Lehrenden ja auch überhaupt keine Noten/Bewertungen für Sie eintragen, Sie können also auch keine Leistungspunkte erhalten.
Falls Sie Probleme bei der STiNE-Anmeldung haben sollten, wenden sich Bachelor-Studierende bitte innerhalb der Anmeldefristen an die Studienkoordination, MA-Studierende an die MA-Prüfungsabteilung.
Welche Anmeldephasen gelten für den FB Kultur und warum muss ich mich daran halten?
Informationen zu den uniweit festgelegten Anmeldephasen finden Sie in STiNE unter Service -> Anmeldephasen.
Im Fachbereich Kulturwissenschaften gibt es vier Abweichungen von diesen Phasen:
- Die Nachmeldephase wird am FB Kultur grundsätzlich nicht genutzt.
- Die Erstsemester-Anmeldephase wird nur im Wintersemester genutzt und läuft einen Tag länger.
- Die Ummelde- und Korrekturphase läuft in der Regel ca. eine Woche länger, bis zum Ende der 3. Vorlesungswoche.
- Eine zusätzliche Abmeldephase läuft in der Regel bis zum Ende der 5. Vorlesungswoche.
Die genauen Daten können Sie dem jeweils aktuellen Leitfaden zur Anmeldung des Fachbereichs entnehmen.
An-/Abmeldungen bzw. Ummeldungen müssen während der An-/Um- und Abmeldephasen vorgenommen werden. Das geht auf die im Prüfungsrecht vorgesehene Mitwirkungspflicht der Studierenden sowie auf einen Beschluss des Universitäts-Präsidiums zurück.
Nur so treten die für Sie mit einer Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung einhergehenden Rechte und Pflichten in Kraft. Sie können so Leistungspunkte erhalten und die Lehrenden erlangen Planungssicherheit für ihre Veranstaltungen.
Das heißt: die Anmeldung zur einer Lehrveranstaltung ist am Ende der An-/Um- und Abmeldephasen endgültig und verbindlich.
Wie melde ich mich in STINE zu Veranstaltungen an?
Ausführliche, auf Ihren Studiengang zugeschnittene Lernvideos zu diesem Thema finden Sie hier.
Die Videos sind auch für BA-Nebenfachstudierende geeignet, auch wenn die darin besprochenen Beispiele immer aus dem BA-Hauptfach stammen.
Im Lehrprogramm auf der Website Ihres Fachs und im STiNE-Vorlesungsverzeichnis geben Ihnen die Modulkürzel Auskunft darüber, in welches Modul bzw. Bereich (Studium Generale/Fachspezifischer Wahlbereich/Wahlbereich Kultur etc.) eine Veranstaltung eingebracht werden kann und in welchen Leistungspunkte-Versionen sie angeboten wird.
Zum Beispiel: Eine Veranstaltung kann nur dann im Rahmen des Studium Generale besucht werden, wenn dies im Lehrprogramm vermerkt ist.
In Ihrer STiNE-Anmeldemaske finden Sie die gewünschten Veranstaltungen dann entsprechend nur unter den im Lehrprogramm aufgeführten Modulen/Bereichen.
Durch den Klick-Weg, den Sie in der Anmeldemaske zur LV bzw. LP-Version der LV nehmen, bestimmen Sie selber die genaue Zuordnung zu einem Modul(baustein) bzw. einem Bereich.
Die korrekte An-und Abmeldung in STiNE liegt also in Ihrer Verantwortung.
Überprüfen Sie Ihre Anmeldungen unbedingt vor dem Ende der An- bzw. Abmeldephasen noch einmal. Danach können in aller Regel keine Änderungen mehr vorgenommen werden!
Für teilnahmebegrenzte LVen gilt am Fachbereich Kulturwissenschaften ein besonderes Anmeldeverfahren - aber auch hier gilt im Endeffekt die Pflicht, in STiNE angemeldet zu sein.
Eine weiterführende Kurzanleitung und die jeweils aktuellen STiNE-Anmeldephasen am Fachbereich Kulturwissenschaften finden Sie im Leitfaden zur Anmeldung.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeverfahren in Ihrem Nebenfach ganz anders sein können, falls dieses nicht zum Fachbereich Kultur gehört!
Die allgemeinen STiNE-Anmeldephasen sowie die abweichenden Anmeldephasen der jeweiligen Fachbereiche finden Sie unter https://www.stine.uni-hamburg.de (→Service→Anmeldephasen).
Wenden Sie sich bei Problemen mit Ihren STiNE-Anmeldungen zu Veranstaltungen des Fachbereichs Kulturwissenschaften – das sind alle, die mit der Nummer 56- beginnen – an die Studienkoordination (BA-Studierende) und die Prüfungsabteilung (MA-Studierende).
Einige Veranstaltungen tauchen mehrfach mit verschiedenen Leistungspunkten (LP) im Vorlesungsverzeichnis und in meiner STiNE-Anmeldemaske auf. Ist das richtig?
Das ist richtig, denn einige Veranstaltungen werden in verschiedenen „Leistungspunkte-Versionen“ angeboten. Zum Beispiel:
LV-Nr. 56-600 (2LP)
LV-Nr. 56-600 (4LP)
LV-Nr. 56-600 (6LP)
Nicht immer sind alle Leistungspunkte-Versionen einer Veranstaltung auch für Sie wählbar, z.B. kann es sein, dass manche Varianten nur für BA-Studierende, manche nur für MA-Studierende im Angebot sind.
Den besten Überblick darüber gibt Ihnen das Lehrprogramm auf der Website Ihres Fachs.
Wird Ihnen aber eine LP-Version in Ihrer STiNE- Anmeldemaske angezeigt, können Sie sicher sein, dass sie auch für Sie frei gegeben ist.
Wenn mehrere Versionen für Sie frei gegeben sind, heißt das, dass Sie in einer Veranstaltung unterschiedliche Leistungspunkte erreichen können – je nachdem, welche Studienleistungen/Prüfungen und damit wie viel Workload Sie absolvieren.
Dies ermöglicht Ihnen, Ihren Stundenplan flexibel zu organisieren und das Workload-Pensum für das Semester nach Ihren persönlichen und individuellen Möglichkeiten zu definieren.
Außerdem ermöglicht es Ihnen in vielen Fällen, für Sie thematisch interessante Veranstaltungen, für die Sie auf den passenden Modulbausteinen aber keinen Platz mehr haben, zumindest mit einer geringen LP-Zahl im Rahmen Ihres Optionalbereichs/Freien Wahlbereichs zu belegen.
Das bedeutet:
- Sie entscheiden sich für eine Veranstaltung bzw. Veranstaltungsvariante mit den entsprechenden Leistungspunkten, die Sie erreichen möchten und
- melden sich im gewünschten Kontext zu der gewünschten Veranstaltung bzw. Veranstaltungsvariante an.
- Damit entscheiden Sie dann auch oft, ob Sie in der Veranstaltung „nur“ unbenotete Studienleistungen oder auch eine benotete Prüfung ablegen.
Achtung: wenn eine Veranstaltung mit unterschiedlichen Leistungspunkten angeboten wird, dürfen Sie sich immer nur zu einer der Veranstaltungsvarianten anmelden.
Sie müssen eventuelle Änderungen an der LP-Version immer spätestens bis zum Ende der STiNE- Ummelde- und Korrekturphase (also am Fachbereich Kulturwissenschaften in der Regel bis zum Ende der 3. Vorlesungswoche) vornehmen. Nach dem Ende der Anmeldephasen sind Änderungen nicht mehr zulässig.
Beispiel: Haben Sie sich zu einer 6 LP-Variante mit benoteter Hausarbeit angemeldet, dann können Sie nach dem Ende der Ummelde- und Korrekturphase nicht mehr zu 4 LP mit unbenotetem Referat wechseln.
Kann ich mich jeweils zu verschiedenen Leistungspunkten-Varianten derselben Veranstaltung anmelden?
Leider nein, auch wenn dies rein technisch nicht ausgeschlossen ist. Das heißt: Sie müssen sich für eine Veranstaltung bzw. für eine Veranstaltungsvariante mit den entsprechenden Leistungspunkten (auf dem für Sie passenden Modulbaustein bzw. im passenden Bereich) entscheiden.
Eine einmal ausgewählte LP-Zahl können Sie (in Absprache mit der Lehrperson) bis zum Ende der jeweiligen Ummelde- und Korrekturphase in STiNE ändern:
1. Zuerst von der einen Leistungspunkt-Variante abmelden
2. Anschließend zur anderen Leistungspunkt-Variante neu anmelden.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die von mir angemeldete Veranstaltung wirklich in der gewählten Leistungspunkt-Variante belegen möchte. Kann ich mich auch umentscheiden?
Solche Bedenken sind zu Beginn der Vorlesungszeit ganz normal. Darum haben wir für Sie eine längere Ummelde- und Korrekturphase, als sie ansonsten an der Universität Hamburg üblich ist, eingerichtet. Sie geht bis zum Ende der 3. Vorlesungswoche.
Am Fachbereich Kulturwissenschaften haben Sie damit ab Vorlesungsbeginn noch drei Wochen Zeit, Korrekturen und Ergänzungen in Ihren Anmeldungen vorzunehmen. Zusätzlich schließt sich noch eine zweiwöchige Abmeldephase an. Sie haben dann also noch zwei weitere Wochen Zeit, sich ganz von Lehrveranstaltungen abzumelden.
Bitte bedenken Sie: zusätzlich zur Umsetzung Ihrer Änderungswünsche in STiNE, die Sie verpflichtend selber vornehmen müssen, geben Sie bitte immer auch noch einmal Ihren Lehrenden Bescheid. Diese müssen ja für ihre Planung wissen, von wem sie z.B. noch ein Referat bzw. eine Hausarbeit o.ä. zu erwarten haben.
Sollten nach Ende der STiNE-Phasen noch (nicht von Ihnen zu vertretende) Umstände eintreten, die Änderungen in Ihrem STiNE-Konto nötig machen, melden Sie sich bitte umgehend bei der Studienkoordination (BA) bzw. in der Prüfungsabteilung (MA).
Gegebenenfalls ist dann eine nachträgliche Änderung über einen begründeten Einzelfallantrag an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs möglich.
Meine STiNE Anmeldung für eine Veranstaltung am FB Kultur ist immer noch "schwebend". Wieso?
Sollte die 1. STiNE-Anmeldephase noch laufen, warten Sie bitte, bis diese beendet ist. Nach Ende der 1. Anmeldephase sollte Ihr Anmelde-Status auf „akzeptiert“ wechseln.
Ist die 1. STiNE-Anmeldephase beendet und Ihre Anmeldung schwebt nach wie vor, handelt es sich um eine teilnahmebegrenzte Veranstaltung. Das erkennen Sie am „*“ hinter der LV-Nummer. Beim ersten Veranstaltungstermin erfahren Sie von der Lehrperson, ob Sie teilnehmen können und tragen sich auf der Papier-STiNE-Anmeldeliste ein (oder die Lehrperson fragt Ihre Daten für die Liste per Mail ab).
Diese Liste geht spätestens nach der 5. Vorlesungswoche an die Prüfungsabteilung. Anhand der Liste werden die schwebenden Anmeldungen dann auf „akzeptiert“ gesetzt.
Was passiert, wenn ich in STiNE zu einer Veranstaltung angemeldet bin, aber nicht (mehr) teilnehme? Kann ich eine Veranstaltung einfach abbrechen?
Sie haben für Veranstaltungen am Fachbereich Kulturwissenschaften in der Regel bis zum Ende der 5. Vorlesungswoche Zeit, sich in STiNE noch von Veranstaltungen abzumelden.
Wenn Sie sich von einer Veranstaltung in STiNE nicht abmelden können oder der Grund für den Abbruch einer Veranstaltung erst nach dem Ende der STiNE-Abmeldephase eintritt, melden sich BA-Studierende bitte unbedingt zügig bei der Studienkoordination, MA-Studierende in der MA-Prüfungsabteilung.
Wenn Sie sich nicht fristgerecht um ein korrektes STiNE-Konto kümmern, hat dies nämlich prüfungsrechtliche Auswirkungen:
- Zusätzlich zur Absprache mit der Lehrperson, dass Sie aus der Veranstaltung ausscheiden, müssen Sie sich um die Abmeldung in STiNE kümmern. Wenn Sie sich in STiNE nicht abgemeldet haben, sind Sie weiterhin zur Teilnahme verpflichtet und müssten entsprechend auch die vorgesehenen Prüfungen/Leistungen absolvieren.
- Die Lehrperson wird bei verbleibender STiNE-Anmeldung am Ende der Veranstaltung bei Ihnen den Haken „abwesend“ setzen, womit ein „nicht bestanden“ generiert wird. Sie verlieren damit einen Prüfungsversuch auf dem entsprechenden Modulbaustein.
- An manchen Fachbereichen kann man die Lehrenden darum bitten, auf „inaktiv“ gesetzt zu werden, wenn man eine Veranstaltung abbricht. Damit wird man dann von der Prüfung abgemeldet. Der Fachbereich Kulturwissenschaften nutzt die Funktion „inaktiv setzen“ nicht!
Was passiert, wenn ich an einer Veranstaltung teilnehme, für die ich nicht in STINE angemeldet bin?
Wenn Sie sich zu einer Veranstaltung in STiNE nicht anmelden können oder sonstige Probleme haben, melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefristen bei der Studienkoordination (BA-Studierende) bzw. der Prüfungsabteilung (MA-Studierende).
Wenn Sie sich nicht fristgerecht um eine korrekte STiNE-Anmeldung kümmern, hat dies nämlich prüfungsrechtliche Auswirkungen:
- Wenn Sie sich in STiNE nicht angemeldet haben, sind Sie auch nicht teilnahmeberechtigt und dürfen keine Prüfungen/Leistungen absolvieren. Sie erhalten damit keine Leistungspunkte.
- Absprachen mit Lehrenden haben keine Gültigkeit, ohne dass diese prüfungsrechtlich abgesichert und als STiNE-Anmeldung umgesetzt werden. Sie können also beispielsweise nicht einfach in Absprache mit der Lehrkraft eine Veranstaltung belegen, die laut Lehrprogramm nicht für Sie frei gegeben (und darum in der STiNE-Anmeldemaske nicht für Sie verfügbar) war. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes müssen solche Anliegen über einen entsprechenden begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss geklärt werden. In solchen Fällen ist im BA die Studienkoordination der Ansprechpartner. Im MA wenden Sie sich bitte an die MA-Prüfungsabteilung.
Wie erhalte ich in einer teilnahmebeschränkten Veranstaltung einen Platz?
Es gibt Lehrveranstaltungen mit einer maximalen Teilnahmezahl. Sie erkennen diese in der STiNE-Anmeldemaske auf den ersten Blick am „*“ hinter der Veranstaltungsnummer.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung zu solchen Veranstaltungen folgende Punkte:
- Eine „Vormerkung“ zur Lehrveranstaltung in STiNE ist nur während der ersten Anmeldephase möglich.
Es handelt sich um eine vorläufige Anmeldung in STiNE, diese wird auch nach dem Ende der 1. Anmeldephase in STiNE unter „Status meiner Anmeldungen“ weiterhin als schwebend gekennzeichnet. - Wenn Sie an der Lehrveranstaltung teilnehmen möchten, müssen Sie persönlich zur ersten Veranstaltungssitzung erscheinen! Die Lehrperson entscheidet dann über Ihre Teilnahme an der Lehrveranstaltung. Dabei müssen die Kriterien, nach denen die Plätze vergeben werden, transparent sein.
- Haben Sie die „Vormerkung“ zur Lehrveranstaltung während der ersten Anmeldephase versäumt, sollten Sie dennoch die erste Veranstaltungssitzung besuchen. Wenn noch freie Plätze vorhanden sind, könnten Sie noch angenommen werden. Darüber entscheidet die Lehrperson.
- Dürfen Sie teilnehmen, dann können Sie sich in der Papier-STiNE-Anmeldeliste der Lehrperson eintragen. Ihr Eintrag in diese schriftliche STiNE-Anmeldeliste ist für die Prüfungsabteilung zugleich auch die Bestätigung, dass Sie zur Lehrveranstaltung zugelassen sind.
- Die STiNE-Anmeldeliste wird spätestens nach dem Ende der STiNE-Abmeldephase an das Studienbüro weitergeleitet und in STiNE entsprechend umgesetzt. Das heißt, Sie werden in STiNE zur Lehrveranstaltung angemeldet bzw. Ihre schwebende Anmeldung wird akzeptiert.
- Achten Sie deshalb bitte darauf, dass Ihre Angaben (LP, Modul-Zuordnung usw.) auf der STiNE-Anmeldeliste richtig vermerkt sind und mit den möglichen Zuordnungen für die Lehrveranstaltung übereinstimmen.
- Wichtige Info zur Abmeldung: in manchen Studiengängen können Sie sich in STiNE technisch von teilnahmebegrenzten Veranstaltungen wieder abmelden.
Eine endgültige Abmeldung von der Veranstaltung findet aber nur dann statt, wenn Sie Ihren Namen von der STiNE-Anmeldeliste streichen! Bleiben Sie auf der Anmeldeliste stehen, meldet das Studienbüro Sie entsprechend auch zur Veranstaltung an. Sie haben sich dann nicht ordnungsgemäß und fristgerecht abgemeldet und verlieren möglicherweise einen Prüfungsversuch.
Warum kann ich mich in STINE nicht zu meiner Grabung/Praktischen Übung/Exkursion anmelden?
Grabungen und Exkursionen sowie sonstige eher praktisch ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen häufig der genaue Termin erst im Laufe der Vorlesungszeit festgelegt wird, werden meist in STiNE nicht zur Anmeldung freigeschaltet.
Die STiNE-Anmeldung zu solchen Veranstaltungen erfolgt durch die Prüfungsabteilung anhand einer Papier-STiNE-Anmeldeliste. Diese Liste wird entweder von den Lehrenden geführt oder sie liegt im jeweiligen Geschäftszimmer des Instituts aus.
Bitte tragen Sie sich mit allen dort abgefragten Daten auf der Liste ein. Nur wer auf der STiNE-Anmeldeliste steht, kann in STiNE eingetragen werden und Leistungspunkte für die Veranstaltung erhalten.
Sollten Sie auch gegen Ende des jeweiligen Semesters noch keine STiNE-Anmeldung zur Veranstaltung in Ihrem STiNE-Konto sehen (unter „Status meiner Anmeldungen“ bzw. unter „Meine Prüfungen“), fragen Sie bitte in der Prüfungsabteilung nach, ob die STiNE-Anmeldeliste dort angekommen ist.
Wie funktioniert die Anmeldung zu Exkursionen in der Kunstgeschichte?
Grundsätzliche Infos zur Anmeldung:
- Die Anmeldung zu Exkursionen in der Kunstgeschichte erfolgt nicht über STiNE, sondern nach Rücksprache mit der Lehrperson.
- Nach der Exkursion wird die Lehrperson eine STiNE-Anmeldeliste erstellen und diese an die Prüfungsabteilung senden.
Alle Studierenden, die in der STiNE-Anmeldeliste verzeichnet sind, werden später in STiNE nachgemeldet. - Also: Wenn Sie Leistungspunkte/Exkursionstage in STiNE gutgeschrieben haben möchten, dann müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Ihr Name auf der STiNE-Anmeldeliste für die jeweilige Exkursion erscheint. Die von der/dem Lehrenden erstellte STiNE-Anmeldeliste für die jeweilige Exkursion ersetzt die STiNE-Anmeldung und ist somit die offizielle Leistungsdokumentation für die erfolgreiche Teilnahme an der Exkursion.
Anmeldeverfahren/LP-Tage je nach EXKURSIONSTYP:
A) TYP 1: Die Exkursion findet innerhalb der regulären Semesterwochenstunden der Lehrveranstaltung statt und kann entweder als Seminar ODER als Exkursion angerechnet werden.
- Wenn Sie Leistungspunkte für das Seminar (für ein Modul oder ggf. den Optionalbereich) erhalten möchten, dann melden Sie sich in STiNE (ggf. über die STiNE-Anmeldeliste bei TN-Begrenzung) im entsprechenden (Modul)Kontext zu der Veranstaltung an.
ODER - Wenn Sie Leistungspunkte bzw. -tage für das Exkursionsmodul erhalten möchten, dann müssen Sie sich in der „STiNE-Anmeldeliste für Exkursionen“ eintragen lassen, die der/die Dozent/in am Ende der Exkursion erstellen und an die Prüfungsabteilung senden wird. Hier ist eine zusätzliche Anmeldung in STiNE nicht erforderlich, weil Ihre Exkursionspunkte direkt durch die Prüfungsabteilung ins Leistungskonto übertragen werden.
Wenn Sie die Exkursionstage erhalten möchten, müssen Sie sich im Rahmen einer Vorbesprechung (im zugehörigen Seminar oder einer separaten Vorbesprechung) bei den Lehrenden anmelden bzw. bewerben.
B) TYP 2: Die Exkursion findet zusätzlich zu den regulären Semesterwochenstunden der Lehrveranstaltung statt, es können Seminar UND Exkursion angerechnet werden. Hier erhalten Sie sowohl Leistungspunkte (für ein Modul oder ggf. den Optionalbereich) als auch Leistungspunkte bzw. -tage für das Exkursionsmodul. Deswegen müssen Sie
- sich in STiNE (ggf. über die STiNE-Anmeldeliste bei TN-Begrenzung) zu der Veranstaltung im entsprechenden (Modul)Kontext anmelden
UND - sich in der „STiNE-Anmeldeliste für Exkursionen“ eintragen lassen, die die Lehrperson am Ende der Exkursion erstellen und an die Prüfungsabteilung senden wird, damit die Prüfungsabteilung die extra Exkursionspunkte ins Leistungskonto übertragen kann. Bitte sprechen Sie Ihre Lehrperson ggf. gezielt darauf an, dass Sie eine Eintragung auf der Liste benötigen.
Haben Sie noch weitere Fragen zu Ihren Exkursionen in der Kunstgeschichte?
- Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Fachberatung.
- Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro (Studienkoordinator: Hr. Dr. Ozanan Rocha).
Für mein Studium ist der Erwerb von Kenntnissen in Latein und/oder Altgriechisch verpflichtend. Bietet die Universität entsprechende Kurse an? Wo finde ich sie in STiNE?
Die Lateinkurse werden von der Fakultät für Geisteswissenschaften angeboten. Sie finden sie in Ihrem Fachspezifischen Wahlbereich (BA) beziehungsweise in Ihrem Freien Wahlbereich (MA). Bitte beachten Sie, dass hier die STiNE-Anmeldephasen des Fachbereichs Evangelische Theologie gelten.
- Klickweg BA Klassische Archäologie: OPTIONALBEREICH > FACHSPEZIFISCHER WAHLBEREICH > WB1: FACHLICHE VERTIEFUNG, WAHLBEREICH KULTUR, LATEINKURSE > LATEINKURSE der Fakultät für Geisteswissenschaften
- Klickweg MA 10/11 Archäologie und Kulturgeschichte des antiken Mittelmeerraumes: FREIER WAHLBEREICH > LATEINKURSE der Fakultät für Geisteswissenschaften
- Klickweg MA 20/21 Archäologie und Kulturgeschichte des antiken Mittelmeerraumes: FREIER WAHLBEREICH > FREIER WAHLBEREICH (FWB, WB-KULTUR, LATEINKURSE) > LATEINKURSE der Fakultät für Geisteswissenschaften
Die Altgriechisch-Kurse werden vom Institut für Griechische und Lateinische Philologie angeboten und starten in jedem Sommersemester. Bitte beachten Sie, dass hier die STiNE-Anmeldephasen des Fachbereichs SLM I + II gelten. Anmeldungen zu Veranstaltungen im Studium Generale (BA) und im Freien Wahlbereich (MA) sind im Fachbereich SLM I + II erst mit Beginn der dort genutzten STiNE-Nachmeldephase möglich.
- Klickweg BA Klassische Archäologie: OPTIONALBEREICH > STUDIUM GENERALE > STUDIUM GENERALE (Angebote aus den Fakultäten GW, EW, WiSo, MIN und dem ISA-Zentrum) > Fakultät für Geisteswissenschaften > Fachbereiche Sprache, Literatur und Medien I+II > Klassische Philologie
- Klickweg MA 10/11 Archäologie und Kulturgeschichte des antiken Mittelmeerraumes: FREIER WAHLBEREICH -> ALTGRIECHISCH-KURSE
- Klickweg MA 20/21 Archäologie und Kulturgeschichte des antiken Mittelmeerraumes: FREIER WAHLBEREICH -> FREIER WAHLBEREICH (FWB, WB-KULTUR, LATEIN & ALTGRIECHISCH) -> ALTGRIECHISCH-KURSE
Ich bin Kontaktstudierende:r und möchte gerne in STiNE zu einer Veranstaltung angemeldet werden. An wen wende ich mich?
Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Veranstaltungen des Fachbereichs Kulturwissenschaften!
Das aktuelle Programm für Kontaktstudierende sowie die Informationen zur Anmeldung und zum Auswahlverfahren bei begrenzten Platzzahlen in Veranstaltungen finden Sie hier.
Haben Sie einen Platz in einer Veranstaltung erhalten, meldet das Zentrum für Weiterbildung dies an das Studienbüo Kulturwissenschaften. Sie werden dann rechtzeitig vor dem Vorlesungsbeginn in der Veranstaltung angemeldet.
Beachten Sie bitte:
- Richten Sie Fragen zu Ihrer Anmeldung nicht an das Studienbüro, sondern immer an das ZFW.
- Inhaltliche Fragen zur Veranstaltung richten Sie direkt an die jeweilige Lehrperson.
- Das auf der Internetseite des ZFW veröffentlichte Programm für das Kontaktstudium ist in Bezug auf den Fachbereich Kulturwissenschaften verbindlich und abschließend (Beschluss des Fachbereichsrates Kulturwissenschaften vom 13.04.2022). Das heißt insbesondere: Sehen Sie bitte von individuellen Teilnahme-Anfragen bei Lehrenden von nicht im Programm aufgeführten Veranstaltungen ab.
Ich promoviere an der Fakultät für Geisteswissenschaften. Kann ich mich in STiNE zu Veranstaltungen anmelden?
Im STiNE-Konto von Promotionsstudierenden sind keine Anmeldemöglichkeiten verfügbar, da die eigenständige Anmeldung zu Veranstaltungen und die Erstellung der Studiendokumentation über STiNE durch die Studienbüros nur für BA- und MA-Studierende vorgesehen sind.
Normalerweise ist es auch nicht vorgesehen, dass Promotionsstudierende neben den ggf. angebotenen Doktoranden-Kolloquien weitere Lehrveranstaltungen besuchen.
Wenn Doktorand:innen die Auflage erhalten haben, Lehrveranstaltungen zu besuchen, dann wurde das von den Lehrpersonen in Papierform bestätigt.
Das Studienbüro kann Sie als Doktorand:in bei Bedarf und mit Zustimmung der Lehrperson manuell zu einer Veranstaltung im Bereich Kulturwissenschaften (56-XXX) in STiNE anmelden. Ziel ist hier, dass Sie über STiNE-Nachrichten, hochgeladene Materialien und Terminänderungen informiert werden. Eine Leistungsdokumentation über STiNE ist nicht vorgesehen!
Wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination des betroffenen Instituts am Fachbereich Kulturwissenschaften, um eine STiNE-Anmeldung zu erhalten.
Für Ihre eigene Dokumentation können Sie sich von den Lehrpersonen ggf. Papierscheine ausstellen lassen.
Für alle Fragen zur Promotion kontaktieren Sie bitte das Promotionsbüro.
STiNE-Leistungskonto
Wo erhalte ich einen Überblick meiner Leistungen und Modulzuordnungen?
Die Ansicht „Leistungskonto“ in Ihrem STiNE-Konto eignet sich leider nur bedingt dafür, einen Überblick über die eigenen STiNE-Anmeldungen und damit auch über den Fortlauf des Studiums zu behalten. Das liegt daran, dass Ihnen dort nur abgeschlossene Module angezeigt werden – also Module, in denen bereits alle Modulbausteine erfolgreich abgeschlossen wurden.
In STiNE können Sie unter dem Menüpunkt „Teilleistungen“ in Ihre einzelnen Module hineinschauen. Klicken Sie dazu hinter dem jeweiligen Modultitel auf „Prüfungen“. Dort sehen Sie dann, welche Modulbausteine Sie mit welcher Veranstaltung belegt haben und ob bereits Bewertungen für einzelne Veranstaltungen vorliegen.
Die genauen Zuordnungen im Optionalbereich/Freien Wahlbereich sehen Sie leider erst dann wieder, wenn die Veranstaltungen bewertet wurden und damit im Leistungskonto auftauchen.
Für einen zuverlässigen Überblick empfiehlt sich darum, Ihre Modulübersicht auszudrucken und immer gleich bei der STiNE-Anmeldung die belegte LV auf dem entsprechenden Modulbaustein/im entsprechenden Bereich einzutragen. Sie finden die Modulübersicht unter Ihrem jeweiligen Studiengang.
Warum sehe ich meine Module im STiNE-Leistungskonto nicht?
Ein Modul taucht im STiNE-Leistungskonto immer erst dann auf, wenn alle Modulbausteine des Moduls von Ihnen erfolgreich belegt wurden und die Lehrenden alle Bewertungen eingetragen haben.
Ihre aktiven Anmeldungen auf einzelnen Modulbausteinen können Sie einsehen unter „Teilleistungen“ (hinter dem gewünschten Modul auf „Prüfungen“ klicken). Dort sehen Sie auch, ob einzelne Modulbausteine schon von den Lehrenden bewertet wurden.
Sollte ein Modul bereits abgeschlossen sein, taucht aber trotzdem nicht unter „Leistungskonto“ auf, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination (BA-Studierende) bzw. MA-Prüfungsabteilung (MA-Studierende).
Ich habe einen Fehler in meinem STiNE-Konto entdeckt. An wen kann ich mich wenden?
Im besten Fall haben Sie den Fehler entdeckt, weil Sie – wie das Studienbüro es empfiehlt – kurz vor dem Ende der Ummelde- und Korrekturphase (am Fachbereich Kulturwissenschaften wäre das gegen Ende der 3. Vorlesungswoche) Ihr STiNE-Konto noch einmal kontrolliert haben.
Dann können Sie noch ganz leicht selber Änderungen vornehmen und sich von Veranstaltungen/LP-Versionen ab- bzw. neu dazu anmelden.
Sollten Sie einen Fehler im STiNE-Konto zu einem Zeitpunkt entdecken, zu dem Sie selber daran nichts mehr ändern können, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der Studienkoordination (BA-Studierende) bzw. in der MA-Prüfungsabteilung (MA-Studierende).
Ein korrektes STiNE-Konto ist sehr wichtig, da elementare Rechte und Pflichten an STiNE-Anmeldungen geknüpft sind. Außerdem können nur aus einem korrekten, vollständigen STiNE-Konto Zwischenbescheinigungen (z.B. für Stipendien und BAföG) und Abschlussdokumente erstellt werden.
Wann und wo sehe ich meine Noten/Bewertungen in STiNE?
Alle Noten bzw. Bewertungen (bestanden/nicht bestanden) werden von den Lehrenden in STiNE eingetragen. Dies setzt eine korrekte Anmeldung zur entsprechenden Veranstaltung in STiNE voraus. Die Prüfungsanmeldung findet am Fachbereich Kulturwissenschaften automatisch bei der Anmeldung zur LV in STiNE statt.
Wundern Sie sich nicht: aus technischen Gründen wird in STiNE jede Veranstaltung mit einer Prüfung versehen, auch wenn Sie in der von Ihnen gewählten LP-Variante nur unbenotete Studienleistungen erbringen müssen.
Erst wenn die Lehrperson die Note/die Bewertung in STiNE eingetragen und freigegeben hat, können Sie die Note in Ihrem STiNE-Account (unter „Prüfungsergebnisse“ oder unter „Teilleistungen“) sehen.
Ich benötige eine Leistungsübersicht (Transcript of Records, kurz ToR). Wo erhalte ich diese?
Eine offizielle Leistungsübersicht, das sog. „Transcript of Records“ (ToR) ist eine Dokumentation Ihrer Leistungen einschließlich Prüfungsnote/-bewertung und Angabe zu bisher erreichten ECTS-Punkten. Wenn Sie einen solchen Nachweis z.B. für ein Praktikum, Auslandssemester oder eine Masterbewerbung benötigen, beantragen Sie das ToR per Mail in der Prüfungsabteilung.
Bitte denken Sie daran, hier genügend zeitlichen Vorlauf einzuplanen.
Überprüfen Sie unbedingt vorab Ihr Leistungskonto und stellen sicher, dass Ihre Leistungen samt Note/Bewertung korrekt in STiNE eingetragen sind.
Benötige ich zum Nachweis meiner Leistungen einen Papierschein?
Nein, Sie benötigen in aller Regel keine schriftliche Notendokumentation bzw. Papierscheine. Ihre Leistungen werden in STiNE verwaltet und nachgewiesen. Genauso, wie Sie dazu verpflichtet sind, sich korrekt in STiNE zu all Ihren Veranstaltungen anzumelden, sind die Lehrenden dazu verpflichtet, Ihre Bewertungen/Benotungen in STiNE einzutragen.
Alle Unterlagen zum Nachweis Ihrer Studienleistungen (Transcript of Records, Zeugnis) werden dann anhand dieser Daten in STiNE erstellt.
Manchmal stellen Lehrende trotzdem Papierscheine aus. Wenn dies zusätzlich zur Eintragung in STiNE geschieht, ist das kein Problem. Bitte beachten Sie aber:
Ein Papierschein ersetzt niemals die korrekte STiNE-Anmeldung zu einer Veranstaltung und die Eintragung der Bewertung in STiNE. Scheine werden vom Studienbüro nicht als Ersatz dafür akzeptiert!
Sonder-Absprachen mit den Lehrenden zum Besuch einer Veranstaltung, die anhand eines Papierscheins bestätigt werden, sind leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall immer an die Fachberatung bzw. das Studienbüro.
Papierscheine sind lediglich ergänzend und in besonderen Fällen zulässig, beispielsweise bei:
- Lehrveranstaltungen außerhalb des FB Kultur, für die keine STiNE-Anmeldung möglich war.
- Selten (Grabungs-)Praktika oder Exkursionen des Fachbereichs, die nicht im Lehrprogramm aufgeführt wurden und damit auch nicht über STiNE verwaltet werden.
Solchermaßen nachgewiesene Leistungen müssen dann anhand des Scheins per Anerkennungsformular in STiNE verbucht werden.
Wie erhalte ich Leistungspunkte?
In den BA- und MA-Studiengängen werden mit Bezug auf das effektive Arbeitspensum (Workload) der Studierenden Leistungspunkte (LP) vergeben. Die LP drücken aus, wie viel Zeit Studierende im Durchschnitt aufwenden müssen, um die vorgeschriebenen Qualifikationsziele des jeweiligen Studienabschnitts zu erreichen. Dabei zählt nicht nur die Zeitspanne, die Studierende in Lehrveranstaltungen verbringen (Präsenzstudium), sondern auch der Arbeitsaufwand, der für die Vorbereitung und für die Nachbereitung einer Lehrveranstaltung sowie für die Vorbereitung auf Prüfungen notwendig ist.
Bei der Berechnung von Leistungspunkten gilt folgende Regel: 30 Stunden studentische Arbeitszeit ergeben einen Leistungspunkt. Der Arbeitsaufwand für ein Studienjahr wird in ganz Europa mit insgesamt 60 LP veranschlagt. Das entspricht einem Workload von etwa 37 bis 40 Stunden pro Arbeitswoche.
In einem viersemestrigen Studiengang (MA) müssen insgesamt 120 LP erworben werden.
In einem sechssemestrigen Studiengang (BA) müssen insgesamt 180 LP erworben werden.
Im STiNE-Konto werden Ihnen Leistungspunkte dann gutgeschrieben, wenn alle Modulbausteine eines Moduls von Ihnen erfolgreich belegt wurden und die Lehrenden alle Bewertungen eingetragen haben.
Spätestens in der ersten Veranstaltungssitzung werden die Lehrenden Ihnen mitteilen, welche Studien- und ggf. Prüfungsleistungen Sie erbringen müssen, um die von Ihnen in STiNE ausgewählte LP-Zahl in einer Veranstaltung zu erhalten.
Die LP-Vergabe erfolgt dann durch die Eingabe der Bewertungen in STiNE. Darum können Sie auch keine LP für eine Veranstaltung erhalten, in der Sie nicht in STiNE angemeldet sind bzw. Sie können immer nur die LP-Zahl erhalten, zu der Sie sich in STiNE angemeldet haben.
STiNE Troubleshooting
Ich habe einen Fehler in meinem STiNE-Konto entdeckt. An wen kann ich mich wenden?
Im besten Fall haben Sie den Fehler entdeckt, weil Sie – wie das Studienbüro es empfiehlt – kurz vor dem Ende der Ummelde- und Korrekturphase (am Fachbereich Kulturwissenschaften wäre das gegen Ende der 3. Vorlesungswoche) Ihr STiNE-Konto noch einmal kontrolliert haben.
Dann können Sie noch ganz leicht selber Änderungen vornehmen und sich von Veranstaltungen/LP-Versionen ab- bzw. neu dazu anmelden.
Sollten Sie einen Fehler im STiNE-Konto zu einem Zeitpunkt entdecken, zu dem Sie selber daran nichts mehr ändern können, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der Studienkoordination (BA-Studierende) bzw. in der MA-Prüfungsabteilung (MA-Studierende).
Ein korrektes STiNE-Konto ist sehr wichtig, da elementare Rechte und Pflichten an STiNE-Anmeldungen geknüpft sind. Außerdem können nur aus einem korrekten, vollständigen STiNE-Konto Zwischenbescheinigungen (z.B. für Stipendien und BAföG) und Abschlussdokumente erstellt werden.
Ich habe Probleme mit meiner Anmeldung in STiNE. An wen wende ich mich?
Sollten Sie während einer der STiNE-Anmeldephasen auf Anmeldeprobleme stoßen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Studienkoordination oder stellen Sie eine STiNE-Support-Anfrage direkt aus Ihrem STiNE-Konto (linke Spalte).
Dies ist aus drei Gründen wichtig:
- Oft gibt es für die Anmeldeschwierigkeiten Gründe, denen das Studienbüro nur während einer laufenden Anmeldephase auf die Spur kommen kann.
- Lassen Sie das Problem einfach ruhen und haben dann keine/eine falsche STiNE-Anmeldung, sind nachträgliche Änderungen an diesem Status in STiNE oft nicht mehr bzw. ggf. nur noch über einen Härtefall-Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
- Bei Anmeldeproblemen, die durch einen Fehler bei der Umsetzung der Lehrprogramme in STiNE entstanden sind, hilft es dem Studienbüro ungemein, wenn Sie es rechtzeitig darauf hinweisen! Dann kann nämlich das Problem nicht nur für Sie, sondern auch für all Ihre Mitstudierenden behoben werden.
Ich finde in der STiNE-Anmeldemaske eine Veranstaltung in einer bestimmten LP-Version nicht. Was tun?
Bitte vergewissern Sie sich zunächst (unter „Vorlesungsverzeichnisse“ auf der Website Ihres Fachs), dass die gewünschte Veranstaltung/LP-Version auch wirklich für Sie frei gegeben ist.
Sollte dies der Fall sein, schauen Sie bitte in STiNE unter „Teilleistungen“ (hinter dem gewünschten Modul auf „Prüfungen“ klicken) nach, ob der betreffende Modulbaustein vielleicht bereits mit einer anderen Veranstaltung belegt ist.
Falls die LV laut Lehrprogramm für Sie frei gegeben ist und Sie im Modul auch noch Platz dafür hätten, melden Sie sich bitte zügig bei der Studienkoordination. Dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Anzeigefehler in der Anmeldemaske, der in den meisten Fällen schnell behoben werden kann.
Sollten Sie eine LP-Version nicht belegen können, weil dies nicht im Lehrprogramm vorgesehen ist oder weil der entsprechende Kontext in Ihrem STiNE-Konto schon belegt ist, schauen Sie bitte nach, ob es ggf. eine LP-Alternative der LV gibt, die Sie in einem anderen Modul oder im Optionalbereich/Freien Wahlbereich belegen können.
Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie leider nach einer alternativen Veranstaltung suchen.
Ich habe nach dem Ende der ersten Anmeldephase eine automatische Ablehnung für eine Veranstaltung erhalten. Woran liegt das?
Nach dem Ende der ersten STiNE-Anmeldephase werden die Anmeldelisten geschlossen und STiNE setzt Ihre bis dahin schwebende Anmeldung im Regelfall auf "akzeptiert" (siehe STiNE-Menüpunkt „Status meiner Anmeldungen“).
Manchmal aber werden Sie vom System für eine Lehrveranstaltung automatisch abgelehnt und erhalten eine entsprechende Systemnachricht, die Sie in Ihrem Nachrichteneingang in STiNE finden.
In den allermeisten Fällen liegen solche automatischen Ablehnungen an einem Anmeldefehler Ihrerseits, nämlich an einer doppelten Modulbaustein-Belegung.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Leitfaden zur Anmeldung des Fachbereichs Kulturwissenschaften bzw. im fachspezifischen Video-Tutorial zur STiNE-Anmeldung.
ACHTUNG: In Veranstaltungen anderer Fachbereiche (LV-Nummer beginnt nicht mit der 56-) werden Plätze in teilnahmebegrenzten Veranstaltungen oft automatisiert über STiNE vergeben. Hier kann eine automatische Ablehnung also oft schlicht bedeuten, dass Sie keinen Platz in der entsprechenden Veranstaltung erhalten haben.
Warum sehe ich im Leistungskonto meine Module nicht?
Ein Modul taucht im STiNE-Leistungskonto immer erst dann auf, wenn alle Modulbausteine des Moduls von Ihnen erfolgreich belegt wurden und die Lehrenden alle Bewertungen eingetragen haben.
Ihre aktiven Anmeldungen auf einzelnen Modulbausteinen können Sie einsehen unter „Teilleistungen“ (hinter dem gewünschten Modul auf „Prüfungen“ klicken). Dort sehen Sie auch, ob einzelne Modulbausteine bereits von den Lehrenden bewertet wurden.
Nähere Informationen zum "Lesen" Ihres STiNE-Kontos finden Sie im Video-Tutorial zur STiNE-Anmeldung, Teil 5.
Sollte ein Modul bereits abgeschlossen sein, taucht aber trotzdem nicht unter „Leistungskonto“ auf, wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination.
Studienaufbau
Wie sind BA-Studiengänge grundsätzlich aufgebaut?
Im zweigliedrigen Bachelor- / Master-Studiensystem wird in einem dreijährigen berufsqualifizierenden Studiengang der »Bachelor of Arts« als Regelabschluss des Hochschulstudiums erworben. Dieser Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme eines darauf aufbauenden zweijährigen Master-Studiums.
Allgemeines Studienziel der kulturwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die sowohl für die spätere berufliche Praxis als auch zur Aufnahme eines anschließenden Master- Programms befähigen. Die Studiengänge erstrecken sich in der Regel über drei Studienjahre bzw. sechs Semester.
Die aktuellen BA-Studiengänge am Fachbereich Kulturwissenschaften sind in Modulen organisiert und gliedern sich in drei voneinander unabhängige Studienbereiche, die auch als Curricularbereiche bezeichnet werden: ein Hauptfach, ein Nebenfach und einen Optionalbereich. Das Studium wird im Rahmen eines Abschlussmoduls mit einer Bachelorarbeit abgeschlossen. Der Gesamtumfang des Studiengangs umfasst einschließlich der Bachelorarbeit 180 Leistungspunkte.
Das Hauptfach umfasst 50 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Das Studium zielt auf eine grundlegende fachwissenschaftliche Qualifikation und soll zur kritischen Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden des Faches sowie zur selbständigen Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Problembereiche befähigen. Die vermittelten kommunikativen, kulturellen und medialen Kompetenzen stellen wesentliche Schlüsselqualifikationen für ein breites berufliches Spektrum dar.
Das Nebenfach umfasst 25 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Nebenfach sollen zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationen in einem weiteren Fach vermittelt werden.
Der Optionalbereich macht 25% des Gesamtvolumens aus und gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich (WB) und das Studium Generale (SG).
Im Optionalbereich können die Studierenden ihre Lehrveranstaltungen frei nach Neigung und Interesse zusammenstellen. Der Wahlbereich dient so zur individuellen Profilbildung und zur Vertiefung eines fächerübergreifenden Orientierungswissens.
Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die meist aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z.B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen.
Die konkreten Studienziele und den genauen Aufbau des Studiums enthalten die Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Bachelorstudiengangs.
Einen schnellen Überblick über die Modulstruktur der Haupt- und Nebenfächer am Fachbereich Kulturwissenschaften bieten die Modulübersichten. Sie finden sie unter Ihrem jeweiligen Studiengang.
Wie sind MA-Studiengänge grundsätzlich aufgebaut?
Alle Master-Studiengänge am Fachbereich Kulturwissenschaften sind konsekutive Masterstudiengänge. Das heißt, sie können im Anschluss an einen Bachelorabschluss studiert werden und bauen fachlich auf diesem auf.
Nach dem (am Fachbereich Kulturwissenschaften zweijährigen) Master-Studium wird der akademische Grad Master of Arts bzw. Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) als Regelabschluss des Hochschulstudiums erworben. Der »Master of Arts« ist (nach dem Bachelor) ein zweiter berufsqualifizierender Abschluss.
Allgemeines Studienziel der kulturwissenschaftlichen Masterstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Vermittlung von gründlichen Fachkenntnissen und der Erwerb einer vertieften wissenschaftlich-methodischen Qualifikation.
Die Master-Studiengänge am Fachbereich Kulturwissenschaften sind in Modulen organisiert und gliedern sich in zwei voneinander unabhängige Studienbereiche, die auch als Curricularbereiche bezeichnet werden: einen Fachspezifischen Bereich und einen Freien Wahlbereich. Das Studium wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Der Gesamtumfang der Studiengänge umfasst einschließlich der Masterarbeit 120 Leistungspunkte.
Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die meist aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z.B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen.
Die konkreten Studienziele und den genauen Aufbau des Studiums enthalten die Fachspezifischen Bestimmungen des jeweiligen Masterstudiengangs.
Einen schnellen Überblick über die Modulstruktur der Fächer am Fachbereich Kulturwissenschaften bieten die Modulübersichten. Sie finden sie unter Ihrem jeweiligen Studiengang.
Was sind Module und Modulnoten?
Alle BA- und MA-Studiengänge sind in Modulen organisiert.
Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die meist aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z.B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen. In jedem Modul werden bestimmte fachspezifische und/oder berufsbezogene Qualifikationen vermittelt.
Ein Modul besteht in der Regel aus mehreren Modulbausteinen. Jeder Modulbaustein muss mit (genau!) einer konkreten Veranstaltung „gefüllt“ werden. Ein Modul ist erst dann abgeschlossen, wenn auf jedem der Modulbausteine eine Veranstaltung erfolgreich belegt wurde.
Module werden mit benoteten Prüfungen und/oder unbenoteten Studienleistungen abgeschlossen, in denen festgestellt wird, ob die vorgesehenen Studien- und Qualifikationsziele erreicht wurden. Am Fachbereich Kulturwissenschaften sind diese Prüfungen/Studienleistungen in aller Regel mit den im Modul besuchten Veranstaltungen verknüpft – es gibt also keine übergeordnete Prüfung, die das Erreichen des Qualifikationsziels des gesamten Moduls abfragt.
Modulnoten sind häufig bereits Teil der BA- bzw. MA-Abschlussnote. Den genauen Modulaufbau und die genauen Noten-Berechnungsschlüssel in Ihrem Fach entnehmen Sie Ihren Fachspezifischen Bestimmungen oder Ihrer Modulübersicht. Sie finden beides unter Ihrem jeweiligen Studiengang.
Was ist der Optionalbereich?
Ihr Bachelorstudium (FSB 16/17) umfasst neben Ihrem Hauptfach und Nebenfach einen Optionalbereich, der 25% (45 LP) Ihres Bachelorstudiums ausmacht. Er gliedert sich in einen Fachspezifischen Wahlbereich (30 LP) und das Studium Generale (15 LP).
Den genauen Aufbau der Bereiche entnehmen Sie bitte Ihren Fachspezifischen Bestimmungen oder auch in komprimierter Form Ihrer Modulübersicht.
Was ist der Fachspezifische Wahlbereich?
Der Fachspezifische Wahlbereich ist Teil der BA-Studiengänge ab 16/17. Er umfasst 30 LP und ist ein Unterbereich des Optionalbereichs (45 LP).
In aller Regel können Sie im Fachspezifischen Wahlbereich Veranstaltungen Ihres eigenen Fachs (in manchen Fächern mit einem Fokus auf praxisbezogenen Veranstaltungen) und Veranstaltungen des ganzen Fachbereichs Kulturwissenschaften belegen.
Sie können auch eigene Studentische Projekte (betreut durch eine Lehrperson Ihres Instituts) auf die Beine stellen und in den Fachspezifischen Wahlbereich einbringen.
In manchen Fächern ist der Fachspezifische Wahlbereich noch einmal in Unterbereiche aufgeteilt.
Den genauen Aufbau des Bereichs entnehmen Sie darum bitte Ihren Fachspezifischen Bestimmungen oder auch in komprimierter Form Ihrer Modulübersicht.
Was ist das Studium Generale (SG)?
Das Studium Generale ist Teil der BA-Studiengänge ab 16/17. Es umfasst 15 LP und ist ein Unterbereich des Optionalbereichs (45 LP).
Im Studium Generale können Lehrveranstaltungen aus der ganzen Fakultät für Geisteswissenschaften und aus weiteren Fakultäten belegt werden.
Es können nur die Lehrveranstaltungen belegt werden, die im Vorlesungsverzeichnis für das Studium Generale (SG) gekennzeichnet und damit in STiNE unter dem Anmelde-Menüpunkt „Studium Generale“ zu finden sind.
Was ist der Wahlbereich Kultur (WB-Kultur)?
Der Fachbereich Kulturwissenschaften bietet einen für alle Studierenden seiner vierzehn Studiengänge geöffneten besonderen Wahlbereich an, im Vorlesungsverzeichnis mit dem Kürzel WB-KULTUR gekennzeichnet. Der WB-KULTUR soll es den Studierenden auf unkomplizierte Weise ermöglichen, über den Tellerrand des eigenen Studienfachs zu schauen.
Der Einblick in andere Fachinhalte und besonders in die verschiedenen theoriegeleiteten Zugänge und Methoden der Nachbarfächer bietet Interessierten die Möglichkeit, das eigene Fachprofil mittels passender Angebote zu schärfen und zu ergänzen.
Alle Institute/Seminare/Arbeitsbereiche des Fachbereichs speisen Veranstaltungen in diesen Bereich ein, also die:
- Ethnologie
- Historische Musikwissenschaft
- Klassische Archäologie
- Kunstgeschichte
- Systematische Musikwissenschaft
- Empirische Kulturwissenschaft
- Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie
- Ägyptologie (Arbeitsbereich)
In STiNE wählbar sind die Veranstaltungen für
- BA-Hauptfach-Studierende am Fachbereich Kultur ab 16/17 innerhalb des Fachspezifischen Wahlbereichs
- Abweichend: Hauptfach-Studierende der Empirischen Kulturwissenschaft ab WiSe 13/14 im Studium Generale
- BA-Hauptfach-Studierende ab WiSe 07/08 bis WiSe 15/16 sowie MA-Studierende am Fachbereich Kultur im dortigen Freien Wahlbereich
- Nebenfachstudierende am Fachbereich Kultur, die im Hauptfach an einem anderen Fachbereich studieren. Diese können die Veranstaltungen aus dem Wahlbereich Kultur allerdings zunächst einmal nur als freiwillige zusätzliche Leistung belegen. Eine eventuelle Anerkennung im Rahmen des Hauptfachstudiums muss mit dem dortigen Studienbüro geklärt werden.
Was ist der Freie Wahlbereich (FWB)?
Der Freie Wahlbereich ist Teil der BA-Studiengänge vor 16/17 und aller MA-Studiengänge des Fachbereichs Kulturwissenschaften. Er umfasst 18 LP im BA und, je nach Studiengang, 14-20 LP im MA.
Im Freien Wahlbereich können Lehrveranstaltungen aus einem uniweiten Angebot, insbesondere der ganzen Fakultät für Geisteswissenschaften, belegt werden. Auch die Veranstaltungen des Wahlbereichs Kultur können hier belegt werden.
Es können nur die Lehrveranstaltungen belegt werden, die im Vorlesungsverzeichnis für den Freien Wahlbereich (FWB) gekennzeichnet und damit in STiNE unter dem Anmelde-Menüpunkt „Freier Wahlbereich“ zu finden sind.
Studienorganisation
Wie behalte ich alle wichtigen Nachrichten, die die UHH mir sendet, im Blick?
Die Universität versorgt Sie auf verschiedenen Kanälen mit Informationen.
Über STiNE erhalten Sie Informationen über An- und Abmeldungen, den Ausfall von Veranstaltungsterminen oder sonstige auf Ihr Fach bezogene Mitteilungen.
Über Ihre bei der Immatrikulation automatisch generierte Uni-Mailadresse erhalten Sie fachbereichs-, fakultäts- oder uniweit relevante Informationen, seien es Briefe des Uni-Präsidenten oder Infos zum Hochschulsport.
Damit Sie keine wichtigen Mitteilungen verpassen, gehen Sie bitte vor, wie in diesem Infofilm beschrieben.
Bei Fragen hier zu wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum.
Nähere Informationen zu den für Sie relevanten Infoquellen an der UHH finden Sie im Video-Tutorial zur STiNE-Anmeldung, Teil 1.
Teilzeitstudium
Gemäß § 8 der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg können Studierende, die aus wichtigem Grund nachweislich nicht ihre volle, mindestens aber die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können, auf Antrag als Teilzeitstudierende immatrikuliert werden.
Am Fachbereich Kulturwissenschaften kann in allen Studiengängen ein Teilzeitstudium absolviert werden.
Bei einem Studium im Teilzeitstatus verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Bitte beachten Sie die Informationen dazu auf der Seite "Teizeitstudium" des CampusCenters.
Der Antrag auf Teilzeitstudium muss online über STiNE gestellt werden. Beachten Sie dabei das Vorgehen und die Fristen auf der Seite "Teilzeitstudium" des CampusCenters.
Ich beziehe Ausbildungsförderung und das Bafög-Amt benötigt eine Bestätigung meiner Ausbildungsstätte. Wo bekomme ich die?
Benötigen Sie für den weiteren Erhalt Ihrer Ausbildungsförderung eine Bestätigung Ihrer Leistungsbescheinigung oder über das voraussichtliche Ende Ihres laufenden Studiums von Ihrer Ausbildungsstätte, dann gehen Sie bitte mit dem entsprechenden Antrag/Formblatt von Ihrer Förderungsstätte zu Ihrem Studienfachberater, damit dort die nötigen Angaben bestätigt werden können. Bei Bedarf fordern Sie zuvor per Mail ein (Online-)Transcript of Records bei der Prüfungsabteilung an.
Ist der Antrag von Ihrer Studienfachberatung bestätigt, können Sie sich - falls das Formular dies erfordert - den unterzeichneten Antrag in der Prüfungsabteilung abstempeln lassen.
Nachteilsausgleich
Das in Ihrer Prüfungsordnung verankerte Instrument „Nachteilsausgleich“ soll Ihnen insbesondere bei Studien- und Prüfungsleistungen, aber auch bei Vorgaben für die Gestaltung und Durchführung des Studiums, chancengleiche Bedingungen ermöglichen. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen oder einen bereits zu einem früheren Zeitpunkt bewilligten Antrag umsetzen lassen.
Studierende, die wegen einer Beeinträchtgung (z. B. chronische Krankheit oder Behinderung) nicht in der Lage sind, die Studien- und Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, können einen Antrag auf die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen (z.B. die Verlängerung von Bearbeitungszeiten für Prüfungsleistungen oder die Gewährung von Fehlzeiten) stellen.
Schritt 1: Kontaktaufnahme mit dem Büro für die Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen
Bitte wenden Sie sich frühzeitig (!) und zu den Sprechzeiten an das Büro für die Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen. Im Falle eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich stellt das Büro eine auf einen bestimmten Zeitraum begrenzte Empfehlung zur „Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 RPO" aus.
Hier finden Sie schon mal Infomaterialien zum Thema Nachteilsausgleich.
Schritt 2: Antragstellung an BA- bzw. MA-Prüfungsausschuss
Wenn Sie diese Empfehlung erhalten haben, stellen Sie bitte mit dem Webformular Antragsformular Nachteilsausgleich nach Paragraph 11 Prüfungsordnung (PDF) (uni-hamburg.de) einen Antrag auf nachteilsausgleichende Maßnahmen. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und fügen die Empfehlung „Gestaltung von Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gemäß § 11 RPO" bei - sonst kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
ACHTUNG: Hierfür gibt es eine DEADLINE: Anträge, die nicht SPÄTESTENS 6 WOCHEN VOR VORLESUNGSENDE in der Prüfungsabteilung eingegangen sind, können leider für Ihre Prüfungsverpflichtungen des laufenden Semesters nicht mehr berücksichtigt werden.
Nach Bearbeitung erhalten Sie den Bescheid des Prüfungsausschussvorsitzes, in dem die für einen bestimmten Zeitraum gewährten nachteilsausgleichenden Maßnahmen bzgl. der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen aufgelistet sind.
Wenn sich Ihr Antrag auf Studien-und Prüfungsleistungen im Haupt-und im Nebenfach oder in mehreren Teilstudiengängen bezieht, muss dieser in der Regel bei jedem der zuständigen Prüfungsausschüsse gestellt werden.
Schritt 3: Vorlage des Bescheids bei Prüfenden/Lehrenden
Den Bescheid des Prüfungsausschussvorsitzes legen Sie bitte spätestens 4 Wochen (!) vor den jeweiligen Prüfungsterminen den entsprechenden Lehrenden vor. Nur auf der Basis dieses Bescheids und mit diesem zeitlichen Puffer können diese die im Bescheid festgelegten nachteilsausgleichenden Maßnahmen zuverlässig umsetzen.
Falls Sie recht sicher sind, dass Ihr Nachteilsausgleich genehmigt werden wird (z. B. bei Folgeanträgen), empfiehlt es sich, die jeweiligen Lehrenden auch schon gleich zu Beginn der Vorlesungszeit anzusprechen und auf die möglichen Maßnahmen hinzuweisen. Den offiziellen Bescheid reichen Sie dann bitte nach.
WICHTIG: Weder das Büro für die Koordination der Belange von Studierenden mit Beeinträchtigungen noch die Prüfungsabteilung sind für die Organisation der Maßnahmen im betroffenen Fach zuständig!
BITTE SPRECHEN SIE SELBER SPÄTESTENS NACH GENEHMIGUNG DER MAßNAHMEN DURCH DEN PRÜFUNGSAUSSCHUSS DIE KONKRETEN LEHRPERSONEN AN BZW. BITTEN SIE GEGEBENENFALLS DIE FACHBERATUNG UM UNTERSTÜTZUNG IN DER SACHE!