Studienordnung Mesoamerikanistik
Studienordnung für den Studiengang
Mesoamerikanistik
an der Universität Hamburg
Vom 13. Dezember 2000
Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 20. Juni 2002 die vom Fachbereichsrat des Fachbereichs Kulturgeschichte und Kulturkunde am 13. Dezember 2000 auf Grund des § 97 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes in der Fassung vom 2. Juli 1991 (HmbGVBl. S. 249), zuletzt geändert am 25. Mai 1999 (HmbGVBl. S. 98), in Verbindung mit § 126 Absatz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) in der Fassung vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) beschlossene Studienordnung für den Studiengang Mesoamerikanistik an der Universität Hamburg nach Stellungnahme des Akademischen Senates nach § 108 Absatz 1 HmbHG in der nachstehenden Fassung genehmigt.
I.
Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Geltungsbereich
Diese Ordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums "Mesoamerikanistik" sowohl im Hauptfach mit dem Abschluss M.A. (Magister Artium bzw. Magistra Artium) wie auch im Nebenfach. Davon unberührt bleibt, dass nach bestandener Magisterprüfung eine Dissertation mit dem Ziel der Promotion zum Dr. phil. angefertigt werden kann (in der Regel die unerlässliche Berufsvoraussetzung); Näheres zur Promotion an der Universität Hamburg regelt die Promotionsordnung des Fachbereichs Kulturgeschichte und Kulturkunde. Wird Mesoamerikanistik im Rahmen eines Diplomstudienganges gewählt, finden die Nebenfachregelungen der vorliegenden Studienordnung Anwendung, soweit nicht in den jeweiligen Diplomprüfungsordnungen etwas anderes festgelegt ist.
§ 2
Gegenstand und Umfang des Faches
(1) Den Forschungsgegenstand des Faches "Mesoamerikanistik" (Altamerikanistik) bilden die Kulturen und Gesellschaften der Ureinwohner Amerikas in Vergangenheit und Gegenwart (unter Einschluss der Auseinandersetzungsprozesse zwischen Indianern und meist europäisch-stämmigen Kolonisatoren und Eroberern). Als eine regional spezialisierte Sozial- und Kulturgeschichts-wissenschaft ist die Altamerikanistik Teil der Kulturanthropologie als einer umfassenden "Wissenschaft vom Menschen". Die Altamerikanistik untersucht insbesondere die Wirkungszusammenhänge zwischen kulturellen, sozialen und umweltbezogenen Merkmalen im historischen Kontext einzelner Kulturen und trägt damit zum wissenschaftlich begründeten Bild vom Menschen, von menschlichen Gesellschaften und ihrer Entwicklung bei. Die Altamerikanistik ist auf interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen Fächern auf methodischem und inhaltlichem Gebiet angewiesen.
(2) In Hamburg liegt ein Schwerpunkt des Faches in der Erforschung der vorspanischen komplexen Gesellschaften ("Hochkulturen") Mesoamerikas, d.h. Mexikos und des nördlichen Mittelamerikas, sowie der entsprechenden, für das vertiefte Verständnis kultureller und sozialer Sachverhalte erforderlichen Indianersprachen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erforschung heutiger indianischer Regionalgesellschaften in Mesoamerika.
§ 3
Studienberechtigung
Der Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.
§ 4
Studiendauer
Die Regelstudienzeit für das Hauptfachstudium der Mesoamerikanistik beträgt einschließlich der Magisterprüfung neun Semester.
§ 5
Studienberatung
Die Studierenden nehmen zu Beginn der Grund- und der Hauptstudienphase an einer Studienfachberatung teil. Diese informiert auch über die Berufsmöglichkeiten, über Voraussetzungen, Ordnungen und Anforderungen des Fachstudiums, sowie über Spezialisierungsmöglichkeiten nach der Eingangsphase. Weiterhin bietet sie Entscheidungshilfen hinsichtlich der Wahl von Nebenfächern. Schließlich befasst sie sich mit Fragen, die im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit der Studierenden auftreten und nicht in den einschlägigen Lehrveranstaltungen besprochen und erklärt werden konnten. Die Studienberatung sollte mehrmals während des Studiums aufgesucht werden. Nach Überschreiten der Regelstudienzeit sind die Studierenden der Mesoamerikanistik im Hauptfach gemäß § 51 Absatz 2 HmbHG verpflichtet, an einer Studienfachberatung teilzunehmen.
§ 6
Studienziele
(1) Das Studium der Altamerikanistik zielt auf den Erwerb der Qualifikation zu selbständiger, kritischer, verantwortungsbewusster und kreativer Forschungstätigkeit. Die Art der Fachbeherrschung, die durch die altamerikanistische Ausbildung angestrebt wird, zielt auf
- die Aneignung von exemplarisch ausgewähltem Fachwissen (siehe § 9 Absatz 3);
- die Fähigkeit zu produktivem Denken (Denken in Problemstellungen und Lösungswegen, Offenheit für neue Einsichten, Überschreiten erreichter Positionen, "Neugierde");
- die Fähigkeit zur kritischen Durchleuchtung eigener fachwissenschaftlicher Tätigkeit.
(2) Darüber hinaus soll das Studium der Mesoamerikanistik den Studierenden helfen, sich der eigenen gesellschaftlichen Verantwortung als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewusst zu werden und danach zu handeln, in Studium und Forschung auftretende Probleme der Selbstorganisation angemessen zu lösen, mit Vertreterinnen und Vertretern des eigenen Faches und anderer Fachrichtungen zu kooperieren.
§ 7
Leistungsnachweise
Für den Nachweis eines erfolgreichen und ordnungsgemäßen Studiums werden Bescheinigungen über den erfolgreichen Besuch bestimmter Lehrveranstaltungen ausgegeben. Die Leistungen werden in der Regel durch mündliche Referate mit schriftlicher Ausarbeitung, durch Klausuren oder durch Prüfungsgespräche erbracht. Die Art der zu erbringenden Leistungen wird von der Dozentin oder dem Dozenten vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.
II.
Studiengang im Hauptfach
§ 8
Aufbau des Studiums
(1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und ein Hauptstudium von fünf Semestern, das mit der Magisterprüfung abschließt.
(2) Für die Erreichung der in § 6 genannten Studienziele ist im Laufe von regelhaft acht Semestern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 56 Semesterwochenstunden im Grundstudium und Hauptstudium erforderlich. Während im Grundstudium die kritische Rezeption des fachlichen Wissensstandes erreicht werden soll, dient das Hauptstudium der Entwicklung eines selbständigen wissenschaftlichen Denkens. Im Einzelnen gelten die Bestimmungen der §§ 10 und 11. Ein sinnvolles Studium der Mesoamerikanistik erfordert zudem Eigenstudium und Eigeninitiative.
§ 9
Lehrveranstaltungen und Studieninhalte
Die Studieninhalte werden in folgenden Typen von Lehrveranstaltungen vermittelt:
1. Einführungsveranstaltungen:
a. | In regelmäßigen Abständen findet ein Proseminar "Einführung in die Mesoamerikanistik" statt, das von einem Tutorium begleitet wird. |
b. | In regelmäßigen Abständen findet außerdem ein "Mesoamerikanistisches Propädeutikum" statt, das in die Arbeits- und Studientechniken der Mesoamerikanistik einführt. |
2. Wissenschaftliche Sprachseminare:
Es werden drei Typen von Sprachkursen angeboten:
a. | Dreisemestrige Kurse zu den kolonialzeitlichen Varianten der Sprachen Aztekisch, Yukatekisches Maya und Hochlandmaya (Quiché/Cakchiquel). Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, Texte in diesen drei "klassischen" Sprachen der Altamerikanistik zu übersetzen und vorhandene Übersetzungen zu bewerten. Außerdem werden sie eingeführt in den selbständigen Umgang mit den linguistischen und philologischen Hilfsmitteln der betreffenden Sprachen, sowie Quellenkunde und Literatur. |
b. | Einsemestrige Seminare zur Einführung in andere indianische Sprachen vor allem Mesoamerikas (z.B. Mixtekisch, Zapotekisch, Otomi, Chol). Die Studierenden erwerben einen Überblick über grammatische Grundstruktur, Quellenkunde und kulturhistorische Implikationen der betreffenden Sprachen. |
c. | Kurse zum Erlernen moderner Indianersprachen Mesoamerikas als Vorbereitung zu Feldforschungsexkursionen. |
3. Thematische Seminare:
In Seminaren erbringen die Studierenden ihren eigenen Beitrag in Form schriftlicher Hausarbeiten oder Referate. Nach ihrem Leistungsanspruch gliedern sich Seminare in Proseminare, in denen die Studierenden vorwiegend nach vorgegebenen Literaturhinweisen arbeiten, und Hauptseminare, in denen die Studierenden selbständig Arbeitsstrategien zur Lösung wissenschaftlicher Problemstellungen entwickeln.
Seminare sind sachlich nach folgenden Gesichtspunkten gegliedert, deren Beachtung die nötige Breite und die richtige Gewichtung in der Auswahl der Seminarthemen sichern soll:
3.1. Räumlich:
a. | Zentralmexiko, |
b. | Mayaraum (Tieflandmaya und Hochlandmaya), |
c. | andere Subareale Mesoamerikas: Oaxaca, Golfküste, West-Mexiko u.a.. |
3.2. Zeitlich:
a. | Vorspanische Zeit, |
b. | Kolonialzeit, |
c. | moderne Zeit (1850 bis heute). |
3.3. Methodisch:
a. | Archäologisch, |
b. | ethnohistorisch, |
c. | ethnologisch. |
Einzelne Gliederungspunkte sind je nach Studiengang und Studienphase obligatorisch. Die Studierenden sollten im Laufe des Studiums die Seminare so auswählen, dass die zum jeweiligen Zeitpunkt obligatorischen Punkte abgedeckt sind. Hierbei ist von einer Kombination der jeweiligen Punktbereiche räumlich - zeitlich - methodisch auszugehen.
4. Projektseminare:
In Projektseminaren wird angestrebt, wissenschaftliche Fragestellungen bis zu publikationsreifen Ergebnissen zu lösen.
5. Kolloquien:
Kolloquien dienen der Darstellung und Diskussion eigener Projekte und der neuesten Literatur.
§ 10
Studienziele und Leistungen im Grundstudium
(1) Studienziele des Grundstudiums:
- die Kenntnis der wichtigsten Fragestellungen, Forschungsansätze und Datenbestände des Faches,
- die Handhabung seiner Arbeitsmittel und -techniken,
- die Fähigkeit zur Prüfung und Darstellung der Tragfähigkeit von Untersuchungen.
(2) Diese Studienziele werden erreicht durch die erfolgreiche Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen, in denen die Gegenstände und Methoden der Mesoamerikanistik an Hand von exemplarisch ausgewählten Stoffen vermittelt werden.
(3) Für den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums ist die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen erforderlich:
- Einführung in die Mesoamerikanistik,
- Mesoamerikanistisches Propädeutikum (siehe § 9 Absatz 1),
- drei Seminare (hiervon mindestens ein Hauptseminar): Hierbei sollten aus dem Themenkatalog folgende Punkte abgedeckt werden:
§ 9 Nummer 3.1. a, b (Zentralmexiko, Mayaraum [Tiefland oder Hochland]),
§ 9 Nummer 3.2. a (vorspanische Zeit),
§ 9 Nummer 3.3: b (ethnohistorisch) und wahlweise
a) oder c) (archäologisch, ethnologisch).
(4) Semesterarbeit: Es wird von den Studierenden erwartet, dass sie zum Ende der Grundstudienphase in Absprache mit einer/einem hauptamtlichen Prüferin/Prüfer mit der Arbeit an einem selbstgewählten Studienprojekt beginnen und hierüber eine schriftliche Semesterarbeit anfertigen; diese Semesterarbeit sollte bis zum Ende des ersten Hauptstudiensemesters vorgelegt werden. Bei Bestehen wird ein Leistungsnachweis erteilt. Das Ziel der Semesterarbeit ist es zu lernen, Projekte zu entwerfen, zu präzisieren und darzustellen, nicht aber, eine inhaltliche Festlegung für den Rest des Studiums herbeizuführen. Das Studienprojekt und die darauf basierende Semesterarbeit kann auch ein Teamprojekt mehrerer Studierender darstellen oder im Rahmen eines Institutsprojektes angefertigt werden.
§ 11
Zwischenprüfung
(1) Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung. Durch die bestandene Zwischenprüfung weist die bzw. der Studierende nach, dass sie bzw. er sich die Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben. Mit der Zwischenprüfung wird die erste Studienphase abgeschlossen.
(2) Die zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Leistungsnachweise entsprechen den Anforderungen gemäß § 10.
(3) Über die bestandene Zwischenprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis ist von einem prüfungsberechtigten hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers des Faches zu unterzeichnen. Als Datum des Zeugnisses ist der Tag anzugeben, an dem die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Absatz 2 festgestellt wird.
(4) Voraussetzung für den Eintritt in das Hauptstudium ist der Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung. Wer die für die Zwischenprüfung erforderlichen Leistungen nicht bis zum Beginn des sechsten Fachsemesters vollständig erbracht hat, muss sich einer Studienberatung bei einem hauptamtlichen Mitglied des Lehrkörpers unterziehen, in der ein angemessener Zeitplan für den Abschluss des Grundstudiums (maximal bis zum Ende des siebten Fachsemesters) festzulegen ist. Die Zwischenprüfung ist endgültig nicht bestanden, wenn die Einzelleistungen nicht bis zum Ende des siebten Fachsemesters erbracht sind.
§ 12
Studienleistungen und Ziele im Hauptstudium
(1) Im Hauptstudium steht die Entwicklung eigener Fragestellungen im Vordergrund. Außerdem zielt dieser Studienabschnitt auf die Vertiefung methodischen Denkens. Dazu gehört:
- Probleme präzisieren,
- Material auswählen, aufbereiten und auswerten,
- Wirkungszusammenhänge erfassen und analysieren,
- Auswertungsergebnisse systematisch darstellen,
- Projekte entwerfen und präzisieren,
- perspektivische Ansätze durchanalysieren und kritisieren,
- alternative Ansätze suchen.
Darüber hinaus ist die gründliche Kenntnis mindestens einer komplexen indianischen Gesellschaft erforderlich.
(2) Für den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums sind erforderlich:
- die erfolgreiche Teilnahme an mindestens drei Hauptseminaren: Hierbei sind die Seminare so auszuwählen, dass zusammen mit den in der Grundstudienphase gewählten Themenbereichen sämtliche Punkte gemäß § 9 Nummer 3.1. bis § 9 Nummer 3.3. mit Ausnahme von § 9 Nummer 3.1.c abgedeckt sind,
- zwei Kolloquien (jeweils mit problemorientierten Bericht).
Die Studierenden sollen hierdurch ermutigt werden, eigene individuelle Projekte zu suchen und in den Unterricht - z.B. in Form eines Projektberichtes - einzubringen. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie spätestens ab der Hauptstudienphase regelmäßig am Kolloquium teilnehmen. Mit der Aufnahme der Examensarbeit sind die Studierenden verpflichtet, im Kolloquium über den Stand ihrer Arbeit zu berichten.
§ 13
Studienphasenunabhängige und -übergreifende Veranstaltungen
Im Verlauf des Studiums sind folgende Anforderungen zu erfüllen, die nicht an eine Studienphase gebunden sind:
- Ein dreisemestriges Sprachseminar des Typs § 9 Nummer 2.a
Diese wissenschaftlichen Sprachseminare (I bis III) sollten möglichst früh im Studium absolviert werden, soweit möglich, in der Grundstudienphase. Die Wahl der Sprache sollte jedoch unter dem Gesichtspunkt eigenen Interesses und eigener Weiterverwendung getroffen werden.
- Praktikum
Etwa sechswöchige ethnologische Feldforschungsexkursion nach Mexiko oder Mittelamerika. Das Praktikum besteht aus drei Phasen: a) den Vorbereitungsseminaren (die in der Regel zweisemestrig sind und mit denen frühestens ab dem dritten Fachsemester begonnen werden kann), b) der Forschung vor Ort, und c) der Exkursionsnachbereitung, die mit einem Bericht abgeschlossen wird. Die intensive Mitarbeit an allen drei Phasen ist die Bedingung für eine erfolgreiche Teilnahme. Ein ausführlicher Exkursionsbericht kann als Semesterarbeit anerkannt werden.
In Absprache mit den hauptamtlichen Prüfungsberechtigten können folgende Leistungen ersatzweise anerkannt werden:
- Mindestens vierwöchige archäologische Grabung oder
- mindestens vierwöchige Forschungsarbeit in einem Archiv, ggf. in Zusammen hang mit einer Archivexkursion, oder
- mindestens vierwöchiges Museumspraktikum oder
- Feldforschung auf eigene Initiative der/des Studierenden. Hierbei sollte die/der Studierende zur Vorbereitung des Projektes an einem methodischen Einführungsseminar (etwa im Rahmen der Mesoamerikanistik, der Ethnologie oder der Soziologie) teilnehmen. Die/der Studierende sollte zudem das Projekt im Kolloquium vorstellen.
Bei sämtlichen Praktika außerhalb der Exkursion ist die Anfertigung eines schriftlichen Arbeitsberichtes erforderlich.
Wer eine Praktikumsmöglichkeit wählt, die nicht mit einem Vorbereitungsseminar verbunden ist, ist zusätzlich zu den unter § 12 Absatz 2 aufgeführten Leistungen zur erfolgreichen Teilnahme an einem weiteren Hauptseminar verpflichtet.
§ 14
Sprachkenntnisse
Lesekenntnisse des Englischen und des Spanischen sind sowohl für Hauptfach- als auch für Nebenfachstudierende erforderlich. Sie sind keine Prüfungsvoraussetzung, auf ihr Fehlen kann jedoch keine Rücksicht genommen werden.
III.
Studiengang im Nebenfach
§ 15
Aufbau des Studiums
Für die Aneignung der im Nebenfach geltenden Studieninhalte ist im Laufe von insgesamt regelhaft vier Semestern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt mindestens 20 Semesterwochenstunden erforderlich. Ein sinnvolles Studium der Mesoamerikanistik erfordert jedoch im Allgemeinen eine höhere Beanspruchung an Semesterwochenstunden.
Die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ist verbindlich:
- Einführung in die Mesoamerikanistik (siehe § 9 Nummer 1),
- ein Sprachseminar (Teil I) des Typs § 9 Nummer 2. a,
- zwei Proseminare,
- zwei weitere Seminare, davon mindestens ein Hauptseminar.
Hierbei sollten aus dem Themenkatalog folgende Punkte abgedeckt werden:
- § 9 Nummer 3.1: a) oder b) (Zentralmexiko oder Mayaraum),
- § 9 Nummer 3.2: a) (vorspanische Zeit),
- § 9 Nummer 3.3: b) (ethnohistorisch) und wahlweise a) oder c) (archäologisch oder ethnologisch).
Darüber hinaus sollten die Studierenden auch durch Eigenstudium Kenntnisse über eine mesoamerikanische Kultur erwerben.
- ein Kolloquium (regelmäßige Teilnahme).
Die Regelungen zu den Sprachkenntnissen (§ 14) gelten entsprechend für Nebenfachstudierende.
IV.
Schlussbestimmungen
§ 16
Ausnahmeregelungen
Über Ausnahmen von dieser Studienordnung entscheidet der Fachbereichsrat im Einzelfall.
§ 17
In-Kraft-Treten
Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die ihr Studium unter der Geltung dieser Ordnung aufgenommen haben.
Hamburg, den 20. Juni 2002
Universität Hamburg
Amtl. Anz. S. 3697, 9. September 2002