Magister und Baccalaureat am Fachbereich Kulturwissenschaften
Bei Fragen zu den alten Abschlüssen Baccalaureat und Magister wenden Sie sich gerne an das Studienbüro Kulturwissenschaften:
Alle Baccalaureats-/Magisterstudiengänge des Fachbereichs Kulturgeschichte und Kulturkunde (heute FB Kulturwissenschaften) sind ausgelaufen.
Die für das Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen werden dementsprechend nicht mehr angeboten. Das schließt nicht aus, dass möglicherweise in Einzelfällen noch Äquivalenzveranstaltungen der Bachelor‐ bzw. Masterstudiengänge besucht werden können. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie durchgängig in Ihrem alten Magister-Studiengang immatrikuliert geblieben sind. Eine Aufnahme in die Baccalaureats-/Magisterstudiengänge ist nicht mehr möglich, weder als Erst- noch als höheres Fachsemester.
Der Prüfungsanspruch für die Abschlussprüfungen ist hiervon nicht betroffen.
Eine Sonderstellung nehmen die Ägyptologie und die Mesoamerikanistik ein, da diese Studiengänge nicht in neue Bachelor- bzw. Masterstudiengänge überführt wurden. Es stehen also keine Äquivalenzveranstaltungen und mittelfristig auch keine Prüfenden mehr zur Verfügung.
Studienordnungen der (ausgelaufenen) Magisterstudiengänge
- Studienordnung für den Studiengang Ethnologie
- Studienordnung für die Studiengänge Historische Musikwissenschaft und Systematische Musikwissenschaft
- Studienordnung für den Studiengang Klassische Archäologie
- Studienordnung für den Studiengang Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie
- Studienordnung für den Studiengang Kunstgeschichte
- Studienordnung für den Studiengang Volkskunde/Kulturanthropologie (jetzt: Empirische Kulturwissenschaft)
- Studienordnung für den Studiengang Ägyptologie
- Studienordnung für den Studiengang Mesoamerikanistik
Prüfungsverfahren
- Prüfungssordnung
- Informationen für die Anmeldung zur Baccalaureats-Prüfung (PDF)
- Informationen für die Anmeldung zur Magister-Prüfung (PDF)
Hinweis: In den Altstudiengängen müssen Sie mündliche Prüfungen bzw. Klausuren nicht im Prüfungsamt anmelden, sondern koordinieren die Termine selbst. Ihre Akte verbleibt im Prüfungsamt, aber die notwendigen Prüfungsvordrucke erhalten Sie entweder im Prüfungsamt oder ausnahmsweise bei den PrüferInnen und in den Geschäftszimmern.