Aktuelle Informationen zur Durchführung der Orientierungseinheit
27. September 2021, von Jacobus Bracker
- Die OE oder auch Teile der OE können in Präsenz durchgeführt werden.
- Der Zugang zu sämtlichen Universitätsgebäuden wird für Studierende grundsätzlich an die sogenannte „3G-Regel“ gebunden: Studierende müssen ab dem 04.10., bevor sie die Gebäude betreten, gegenüber der UHH nachweisen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Das Präsidium hat geplant, hierfür sog. Registrierungszentren an zentralen Stellen des Campus und am Überseering einzurichten. Hier erhalten die Studierenden gegen die Vorlage eines entsprechenden Nachweises einen spezifischen QR-Code (den sog. „Campus-Pass“), der dann während der OE-Woche und während des Vorlesungsbetriebs beim Zutritt zu den Gebäuden auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Diese Kontrolle werden voraussichtlich Mitarbeiter:innen eines externen Wachdienstes übernehmen. Auch innerhalb der Gebäude soll stichprobenartig kontrolliert werden.
- Um größere Menschenansammlungen an den geplanten Registrierungszentren zu vermeiden, soll am Montag der OE-Woche (04.10.) der Zutritt zu den Gebäuden ausnahmsweise auch ohne „Campus-Pass“ ermöglicht werden. Die Studierenden müssen an diesem Tag allerdings auf Verlangen der Wachleute einen Nachweis vorlegen, dass sie entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die erforderliche Registrierung (s.o) und die Erstellung des QR-Codes (Campus-Pass) kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Das Präsidium hat angekündigt, ab der kommenden Woche alle Studierenden (einschließlich der Studienanfänger:innen) über verschiedene Kommunikationskanäle umfassend über die ab dem 04.10.2021 geltenden Regelungen zum Zutritt zu den Universitätsgebäuden informieren.