Benutzerkennung
Ich bin neu am Seminar
- muss ich eine Benutzerkennung beantragen? Erledigt dies die IT-Abteilung?
Eine Beantragung ist i.d.R. nicht erforderlich, da Zugangsberechtigungen überwiegend automatisiert erzeugt und bei der Vertragsunterzeichnung ausgegeben werden. Die Gültigkeit der Benutzerkennung wird soweit möglich, auf Basis der Personalverwaltungsinformation für das gesamte Vertragsverhältnis aufrecht erhalten. Anderenfalls muss die Gültigkeit der Benutzerkennung bei Bedarf jährlich per Antragsportal verlängert werden. Die Benutzerin bzw. der Benutzer werden rechtzeitig vor Ablauf der Kennung per E-Mail darüber informiert.
Ich gehöre zu den ehemaligen Angehörigen der Universität, brauche meine Kennung aber noch
- wie kann die Kennung verlängert werden?
Die Kennung muss von Ihnen selbst über das Antragsportal verlängert werden. Anschließend ist der Antrag von einer unterschriftsberechtigten Person des Seminars zu unterschreiben.
Die erteilte Benutzerkennung wird zusammen mit dem Einmalpasswort der Nutzerin bzw. dem Nutzer in einer Benutzungsgenehmigung mitgeteilt.