Uwe Fleckner Die Stadt als Kunstraum
Uwe Fleckner, Sommersemester 2014
56-601 Die Stadt als Kunstraum
2st. Vorlesung
Di 10.00-12.00, ESA C (Erwin-Panofsky-Hörsaal)
Beginn: 8.4.2014
Dem urbanen Raum ist ein relationaler Raumbegriff zugrunde zu legen, der abhängig von den Nutzern und ihren Handlungen ist und sowohl historischen als auch sozialen Wandlungen unterliegt: Zu den notwendigen Kriterien eines architektonisch gestalteten Rahmens und der prinzipiellen öffentlichen Zugänglichkeit tritt ein mehr oder weniger freies Verfügungsrecht, die Möglichkeit zu sozialer Praxis, die den Stadtraum zu einem Ort von zwischenmenschlichem Austausch, von Wahrnehmung und Repräsentation sowie von gesellschaftlicher Integration macht: Sehen und gesehen werden, beobachten und beobachtet werden erzeugen ein dichtes Geflecht visueller Kommunikation, ein kollektiver sozialer Raum entsteht, angefüllt mit Idealen und Ideologien, an dem sich sowohl ablesen läßt, wie der Staat oder eine Kommune sich selbst darstellen wollen, aber auch wie es um ihre tatsächliche gesellschaftliche Verfaßtheit bestellt ist. Viele zeitgenössische Kunstwerke und Aktionen im öffentlichen Raum haben Fragen zu diesem Themenkomplex gestellt und Antworten auf die sich aktuell andrängenden Probleme gesucht. Wichtige traditionelle Aufgaben urbaner Räume sind in der Gegenwart verloren gegangen. Als Schauplätze politischer Willensbildung und Meinungsäußerung, als Schauplätze von Freizeitgestaltung und individueller Selbstdarstellung sind die Straßen und Plätze unserer Städte zunehmend bedeutungslos geworden und haben diese Funktionen weitgehend an private Bereiche und an massenmediale Kommunikationsformen abgetreten. Auch für den Einsatz von Werken der Bildenden Kunst im öffentlichen Raum mußte ein solcher sozio-kultureller Wandel naturgemäß weitreichende Folgen mit sich bringen. In dieser Vorlesung werden wir anhand konkreter Analysen von Werken der Gegenwartskunst im Stadtraum diesen Fragen exemplarisch nachgehen.
Die Vorlesung schließt mit einem Teilnahmenachweis in Form einer Klausur, die für alle Teilnehmerinnen/Teilnehmer verpflichtend ist.